Um der Verkehrsmoral der auch im hiesigen Dienstbereich stetig wachsenden Fahrradcommunity ein wenig auf den Zahn fühlen zu können, führten am Dienstagvormittag mehrere Streifen der Polizeiinspektion Germering entsprechende Schwerpunktkontrollen in allen fünf Kommunen ihres Dienstbereich durch.
Um die Verkehrsmoral zu heben, führte die Polizei Germering stichprobenartige Fahrradkontrollen durch.
Polizei Germering

Germering - Um der Verkehrsmoral der auch im hiesigen Dienstbereich stetig wachsenden Fahrradcommunity ein wenig auf den Zahn fühlen zu können, führten am Dienstagvormittag mehrere Streifen der Polizeiinspektion Germering entsprechende Schwerpunktkontrollen in allen fünf Kommunen ihres Dienstbereich durch. Insgesamt wurden bei der Überprüfungsaktion 31 Verkehrsordnungswidrigkeiten von nicht motorisierten Zweiradbenutzern festgestellt. Am meisten wurden dabei Fahrradfahrer beanstandet, die den Radweg in „unzulässiger Richtung“ wie es Bußgeldkatalog heißt, benutzten. Insgesamt 15 solcher Beanstandungen mit einem Verwarnungsgeld von jeweils 15 Euro wurden wegen dieses Tatbestandes ausgestellt.

Die zweite Stelle bei den Beanstandungen belegte das Befahren einer Fußgängerzone mit dem Fahrrad, das acht Mal mit einem Bußgeld von 15 Euro und vier Mal mit  30 Euro wegen Vorsatz sanktioniert wurde. Die vorschriftswidrige Benutzung des Gehwegs wurde bei insgesamt vier Radfahrern mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro beanstandet.  Bei einer in Germering aufgebauten Kontrollstelle ging den Kollegen zudem noch ein mutmaßlicher 29-jähriger Fahrraddieb ins Netz, der sich zur Herkunft seines Fahrrades befragt auf einen Zeugen berief, der ihn jedoch zu seinem Entsetzen belastete statt ihn wie von dem Fahrradfahrer erhofft  zu entlasten. An derselben Kontrollstelle parkte vor den Augen der Polizisten noch ein 33-jähriger  Deutsch-Afghane seinen Ford Mondeo ein, ohne dabei den Sicherheitsgurt angelegt zu haben. Bei der anschließenden Kontrolle seiner Papiere stellte sich heraus, dass der Mann schon seit dem Jahr 2015 nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. 

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