Fürstenfeldbruck - Bereits am 07.11.2022 ereignete sich in Fürstenfeldbruck in der Buchenau ein Verkehrsunfall, bei dem sich der 69-jährgige Verursacher zunächst unerlaubt entfernte. Der Verkehrsunfall selbst konnte durch den 15-Jährigen Leon beobachtet werden, der anschließend die Verständigung der Polizei veranlasste. Nach der ersten Befragung durch die Beamten vor Ort setzte Leon seinen Weg zu Fuß zunächst fort und konnte nur wenige Straßen weiter das Verursacherfahrzeug erneut ausmachen.
Er begab sich daraufhin unverzüglich zurück zum Unfallort, um die eingesetzten Polizeibeamten der Polizei Fürstenfeldbruck über diesen Umstand zu informieren. Durch eine anschließende Nachschau der Beamten konnte der Verursacher des Verkehrsunfalls noch in der Nähe seines Fahrzeugs angetroffen und als Beschuldigter mit der Straftat des unerlaubten Entfernens vom Unfallort konfrontiert werden. Bei dem Unfall selbst entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 14.000 Euro.
Allein dem umsichtigen Verhalten von Leon ist es zu verdanken, dass diese Straftat so rasch aufgeklärt werden konnte. Um diese Zivilcourage und das vorbildliche Verhalten des 15-jährigen Auszubildenden zu würdigen, wurde er am 03.01.2023 zur Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck eingeladen. Seitens des Förderkreises „Bürger und Polizei“ wurde eine kleine Aufmerksamkeit seines Lieblings-Fußballvereins bereitgestellt, die Leon in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck übergeben wurde.
Der Förderkreis „Bürger und Polizei“ setzt sich für ein vertrauensvolles Miteinander der Bevölkerung und der Polizei seit nun mehr gut 25 Jahren in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Dachau, Landsberg und Starnberg ein. Der Verein besteht aus 125 Mitgliedern, die sich ehrenamtlich engagieren. Der Förderkreis unterstützt in den Landkreisen bei zahlreichen Aktionen, u. a. in den Bereichen Jugendfürsorge, Verhütung von Verkehrsunfällen, Kriminalprävention und bei der Förderung der Zivilcourage.
Bitte bedenken Sie:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort stellt kein Kavaliersdelikt dar. Vielmehr handelt es sich hier um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt ist. Unter Umständen kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Sollten Sie also einen Verkehrsunfall verursacht haben, so kommen Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nach und melden Sie diesen Umstand unverzüglich der Polizei.