Der Sommer naht, die Temperaturen steigen - Balkone, Terrassen oder Gärten werden sommertauglich gemacht. Um sich an besonders sonnigen und heißen Tagen vor der direkten Sonneneinstrahlung und der Hitze zu schützen, darf ein Sonnenschutz natürlich nicht fehlen. Doch häufig bieten Balkone oder Terrassen keinen ausreichenden Platz, um Sonnenschirme aufzustellen.
Um sich an besonders sonnigen und heißen Tagen vor der direkten Sonneneinstrahlung und der Hitze zu schützen, darf ein Sonnenschutz natürlich nicht fehlen.
pixabay/Symbolbild

Landkreis - Der Sommer naht, die Temperaturen steigen - Balkone, Terrassen oder Gärten werden sommertauglich gemacht. Um sich an besonders sonnigen und heißen Tagen vor der direkten Sonneneinstrahlung und der Hitze zu schützen, darf ein Sonnenschutz natürlich nicht fehlen. Doch häufig bieten Balkone oder Terrassen keinen ausreichenden Platz, um Sonnenschirme aufzustellen. Darf dann der Mieter nach Belieben Markisen anbringen, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu bitten?

Ganz so einfach ist es nicht: Werden Markisen durch eine Verschraubung mit der Hauswand bzw. der Balkondecke angebracht, stellen sie eine bauliche Maßnahme dar, zu der grundsätzlich die Genehmigung des Vermieters notwendig ist. Denn generell gilt für den Mieter das Verbot, bauliche Veränderungen an dem Mietobjekt durchzuführen. Allerdings darf der Vermieter nicht ohne weiteres die Genehmigung der Anbringung einer Markise verweigern. Grundsätzlich gilt Folgendes : „Ist es dem Mieter in zumutbarer Weise möglich den Schutz vor Sonne auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garten durch das Aufstellen eines Sonnenschirms oder Ähnliches zu erreichen, ohne dass hierdurch die Nutzung des Balkons zum üblichen Wohngebrauch beeinträchtigt wird, so kann die Genehmigung verweigert werden. Andernfalls ist sie zu erteilen.“, erklärt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern.

Denn der Mieter hat gegenüber dem Vermieter ein Recht auf vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. „Für den Fall, dass eine Genehmigung nicht verweigert werden darf, sollte der Vermieter jedenfalls die Art und Weise der Ausführung vorgeben und mit dem Mieter eine auf seine Kosten bestehende Rückbaupflicht im Falle des Auszuges vereinbaren, um sich vor zusätzlich en Koste n und unnötigen Streitigkeiten zu schützen.“, rät Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern.

Kategorie

Das könnte Sie auch interessieren

Italienische Gaumenfreuden unweit von Fürstenfeldbruck entdecken

Wer aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck kommt und hin und wieder die pulsierende Landeshauptstadt besucht, kennt die Suche nach dem passenden Abendessen nur zu gut. München bietet zahlreiche gastronomische Möglichkeiten, doch gerade bei der Fülle an Angeboten fällt die Entscheidung oft schwer.

Flexible Entsorgung ohne Container revolutioniert den Markt

Die Entsorgung von Bau- und Gartenabfällen stellt Hausbesitzer und Handwerker vor Herausforderungen. Traditionelle Container benötigen Stellplatz, müssen genehmigt werden und sind oft überdimensioniert für kleinere Projekte.

Spezialisierte Augenheilkunde für überregionale Patienten

Die Augenarztpraxis in Bad Tölz hat sich weit über die Grenzen des Oberlandes hinaus einen Namen gemacht. Mit ihrer hochmodernen Ausstattung und dem umfassenden Behandlungsspektrum zieht sie Patienten aus ganz Oberbayern an, die spezialisierte augenmedizinische Versorgung suchen.

Gesundheitsorientiertes Training statt klassischer Muckibude

Die Fitnesslandschaft wandelt sich. Während früher schwere Gewichte und lange Cardio-Einheiten im Vordergrund standen, suchen immer mehr Menschen nach ganzheitlichen Trainingskonzepten. Besonders im Landkreis Fürstenfeldbruck und in Gröbenzell zeigt sich dieser Trend deutlich.

Die wachsende Bedeutung alternativer Bestattungsformen

Naturbestattungen gewinnen in Bayern zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Menschen wünschen sich einen Abschied inmitten der Natur, fernab traditioneller Friedhöfe. Diese Form der Beisetzung spricht besonders jene an, die zu Lebzeiten eine tiefe Verbundenheit zur Natur verspürten.

Expertenrat aus der Metropole für stilbewusste Landkreisbewohner

Die warme Jahreszeit bringt nicht nur Sonnenschein und längere Tage, sondern auch frische Impulse für die persönliche Stilfindung. Während viele Bewohner des Landkreises Fürstenfeldbruck ihre Friseurbesuche oft in der näheren Umgebung planen, lohnt sich manchmal der Blick über die Landkreisgrenzen hinaus.

Die Herausforderung enger Baugrundstücke in Fürstenfeldbruck

In den dicht bebauten Ortsteilen wie Germering, Puchheim oder Olching wird Bauland immer knapper. Viele Grundstücke sind schmal geschnitten oder von bestehender Bebauung umgeben. Die Zufahrt erfolgt oft über schmale Wege zwischen Nachbarhäusern.

Insbesondere bei größeren Vorhaben ist es von Bedeutung, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Planung es sich handelt. Das können eine Baumaßnahme, ein Umbau oder eine Firmengründung sein. Eventuell finden in bereits bestehenden Unternehmen auch größere innerbetriebliche Umstrukturierungen statt.