Landkreis – Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens trotz „Lockdown-Light“ hat die Bayerische Staatsregierung die bayernweiten Maßnahmen verlängert und verschärft. Die neuen Regelungen sind in der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgesetzt, welche ab 1. Dezember in Kraft getreten ist.

Landkreis - Die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie ist in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen.

Fürstenfeldbruck - Ab 27. April gilt in Bayern Maskenpflicht. Das hat Ministerpräsident Markus Söder am Vormittag verkündet. Die Mund-Nasen-Bedeckungen müssen ab kommenden Montag in der Öffentlichkeit getragen werden, vor allem beim Einkaufen und im ÖPNV.