Landkreis – Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens trotz „Lockdown-Light“ hat die Bayerische Staatsregierung die bayernweiten Maßnahmen verlängert und verschärft. Die neuen Regelungen sind in der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgesetzt, welche ab 1. Dezember in Kraft getreten ist.