Am 1. April beginnt die neue Wassersportsaison. Im Hinblick auf die rasante Ausbreitung des Coronavirus hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Allgemeinverfügung zu den Ausgangsbeschränkungen der Bayerischen Staatsregierung für den Wassersport auf den Seen präzisiert.
Sport und Bewegung an der frischen Luft dürfen weiterhin ausgeübt werden, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung.
Amper-Kurier

 

Landkreis Starnberg  - Am 1. April beginnt die neue Wassersportsaison. Im Hinblick auf die rasante Ausbreitung des Coronavirus hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Allgemeinverfügung zu den Ausgangsbeschränkungen der Bayerischen Staatsregierung für den Wassersport auf den Seen präzisiert:

Der Schutzzweck der Allgemeinverfügung, nämlich die Eindämmung der Ausbreitung des Virus, steht im Vordergrund. Der eigene Hausstand darf nicht ohne triftigen Grund verlassen werden (beispielsweise: Einkaufen und Berufsausübung).Sport und Bewegung an der frischen Luft dürfen weiterhin ausgeübt werden, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Was bedeutet das für unsere Seen?

Sportboothäfen, Vereinsgelände, Trockenliegeplätze, Bootshallen und dergleichen sind keine Einrichtungen, die den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen. Sie dienen der Freizeitgestaltung, ein Betrieb ist damit ausgeschlossen. Der Kranbetrieb von Booten in Sportboothäfen ist nur in begründeten Notfällen (z.B. Wassereinbruch in bereits im Wasser befindlichen Booten) zulässig. Das Ein- und Auswassern von Booten für Arbeiten oder zum Beispiel das Arbeiten an Wasserfahrzeugen (Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellt keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und muss als Ausübung eines Hobbys gesehen werden, das in dieser Ausprägung nicht unter die Ausnahme für den Sport fällt.

Eine Ausnahme gilt für Gewerbebetriebe (Reparaturfirmen). Häfen, Vereinsanlagen, Trockenliegeplätze und sonstige Freizeitanlagen dürfen nicht benutzt werden, da deren Betrieb untersagt ist. Die Wasserschutzpolizei in Bayern ist angehalten, sich bei der Beurteilung von Verstößen gegen die Allgemeinverfügung im Bereich des Wassersports an dieser Auslegung zu orientieren.Nach der Allgemeinverfügung ist die Ausübung von Sport und die Bewegung an der frischen Luft alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands zulässig. Grundsätzlich zulässig sind daher rein sportliche Betätigungen auf den Seen.

Das Landratsamt bittet die Bürger aber dringend auch hiervon Abstand zu nehmen. Bei der Durchführung des Wassersports kommt es regelmäßig zu Rettungseinsätzen, bei denen das Personal der Wasserwacht, der DLRG, der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der Polizei eingebunden wird. Die Rettungskräfte sind in zunehmenden Maße in die dynamische Situation rund um das Coronavirus eingebunden. Sie müssen rund um die Uhr parat stehen und können ihre Kapazitäten nicht mit Einsätzen im Freizeitbereich vergeuden.

Kategorie

Das könnte Sie auch interessieren

Maisach – Bürgermeister Hans Seidl freut sich: Das lokale Freibad ist bereit für die Besucherschar. „Die Wassertemperatur ist angenehm warm“, gibt er zufrieden kund. Die Rutsche überzeugt das Gemeindeoberhaupt ebenfalls. Freibad-Referent Max Schmid (rechts) gibt ebenfalls grünes Licht. Diesen Donnerstag, an Christi Himmelfahrt, 14.

Puchheim – An einem seiner letzten Arbeitstage wurden Armin und Carola Beck im Haus der Begegnung von Erstem Bürgermeiste Norbert Seidl als „Beste Nachbarn“ ausgezeichnet. Die Ehrung fand in kleinem Kreis statt und wurde im Anschluss bei einer gemütlichen Runde mit Kaffee und Kuchen fortgesetzt.

Fürstenfeldbruck – Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck und die Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH (WBG) haben nun den Vertrag für ein neues gemeinsames Wohnungsbauprojekt unterzeichnet.

Puchheim – Während der Pfingstferien gelten für das Puchheimer Schwimmbad, Gernerplatz 2, die nachstehenden Öffnungszeiten. Samstag, 23. Mai: 9 bis 16 Uhr, Sonntag, 24. Mai und Montag, 25. Mai: geschlossen, Dienstag, 26. Mai, Mittwoch, 27. Mai und Donnerstag, 28. Mai: 12 bis 19 Uhr, Freitag, 29. Mai und Samstag, 30. Mai: 9 bis 16 Uhr, Sonntag, 31.

Maisach – „Das ist ja eine wunderbare Aktion“, oder „Toll, was ihr da macht!“, lobten staunend einige Passanten, als sie Anfang Mai an der Maisacher Bahnunterführung vorbeikamen.

Olching – Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Fürstenfeldbruck warnt davor, in der Natur herumliegende tote Tiere oder anderes Verdächtiges wie z.B. Kadaverreste oder Köder anzufassen.

Mammendorf – Am Anfang war es nur eine vage Idee. Zur Feier des 20-jährigen Jubiläums der Gemeindepartnerschaft zwischen Brem sur Mer und Mammendorf gab es eine Einladung aus Frankreich.

Fürstenfeldbruck – Die konstituierende Stadtratssitzung am 6. Mai brachte es an den Tag: gewählt wurden für die kommenden sechs Jahre als 2. Bürgermeister Franz Höfelsauer, CSU (als Nachfolger von Christian Stangl, Grüne) und als 3. Bürgermeister Philipp Heimerl, SPD (er folgt auf Dr. Birgitta Klemenz, FBM).