Sie leisten eine unverzichtbare Arbeit für Natur und Umwelt: die ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächter und Biberberater des Landkreises. Für ihre langjährige Unterstützung im Bayerischen Naturschutzdienst überreichte Landrat Stefan Frey am heutigen Nachmittag im Landratsamt an Thomas Wendler, Alexander Kampmeier, Jochen Purzer, Harald Schindler, Martin Maierhofer und Frank Nölting die ersten Ehrenzeichen in Gold, Silber und Bronze.
Sie leisten eine unverzichtbare Arbeit für Natur und Umwelt: die ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächter und Biberberater des Landkreises.
LRA Starnberg

 

Landkreis Starnberg - Sie leisten eine unverzichtbare Arbeit für Natur und Umwelt: die ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächter und Biberberater des Landkreises. Für ihre langjährige Unterstützung im Bayerischen Naturschutzdienst überreichte Landrat Stefan Frey am heutigen Nachmittag im Landratsamt an Thomas Wendler, Alexander Kampmeier, Jochen Purzer, Harald Schindler, Martin Maierhofer und Frank Nölting die ersten Ehrenzeichen in Gold, Silber und Bronze. „Sie leisten eine wertvolle Arbeit für den Umweltschutz in unseren Landkreis. Menschen den sorgsamen Umgang mit unserer Natur näherzubringen erfordert Fingerspitzengefühl und Engagement“, würdigte Landrat Stefan Frey die Leistungen.

Die Naturschutzwächter Thomas Wendler und Alexander Kampmeier erhielten das goldene Ehrenzeichen für ihr über 25-jähriges Engagement. Wendler betreut den Bereich südöstlich des Starnberger Sees, Alexander Kampmeier ist rund um Gauting im Einsatz. Mit dem silbernen Ehrenzeichen für 20 Jahre in der Naturschutzwacht wurden Jochen Purzer und Harald Schindler ausgezeichnet, sie engagieren sich in den Gebieten um Herrsching und Gilching. Martin Maierhofer nahm die Auszeichnung in Bronze für seine zehnjährige Tätigkeit im Naturschutzdienst rund um Pöcking entgegen, ebenso Frank Nölting, der seit 2014 als Biberberater in Pöcking, Tutzing und Feldafing im Einsatz ist. Schindler und Maierhofer agieren darüber hinaus auch noch als Hornissenberater im Landkreis.

Das Ehrenzeichen für den Bayerischen Naturschutzdienst ist vom Bayerischen Umweltministerium neu eingeführt worden. Damit werden Ehrenamtliche, die 10, 20 und 25 Jahre aktiv für den Bayerischen Naturschutzdienst tätig sind, besonders gewürdigt. Dazu erhalten sie eine Ehrennadel und eine Urkunde. Diese Dienstzeitenauszeichnung wurden im Landkreis Starnberg zum ersten Mal vergeben. 

Naturschutzwächter

Die Naturschutzwächter stellen für die Untere Naturschutzbehörde eine wertvolle Hilfe im Außendienst dar. Zu ihren Aufgaben gehören Tätigkeiten wie die Aufklärung, Beratung und Information von Bürgern vor Ort, die Meldung von Veränderungen in der Natur, die Mitwirkung bei der Betreuung von Schutzgebieten und Biotopen sowie bei Artenschutzmaßnahmen. Die Mitglieder der Naturschutzwacht sind während der Ausübung ihres Dienstes Angehörige der Unteren Naturschutzbehörde im Außendienst, unterstützen diese und dürfen Amtshandlungen in deren Gebiet vornehmen.

Biberberater

Der Europäische Biber ist besonders und streng geschützt. Durch die aktive Gestaltung seines Lebensraums verbessert der Biber unter anderem Grundwasserhaushalt, Gewässerqualität, Hochwasserschutz und Artenvielfalt. Die Lebens- und Verhaltensweisen des Bibers können jedoch auch mit verschiedenen menschlichen Interessen kollidieren, gerade in dicht besiedelten Gebieten. Die Basis des Bayerischen Bibermanagements stellt die fachkundige Beratung der Bevölkerung dar. Die Biberberater bieten den Betroffenen schnelle und unbürokratische Hilfe vor Ort. Sie informieren in Konfliktfällen, geben Auskunft über Gefahrenquellen, Schadensbilder, Fördermöglichkeiten und Abhilfemaßnahmen.

Hornissenberater

Alle heimische Hornissen- und Wespenarten genießen den Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Danach dürfen sie nicht ohne vernünftigen Grund getötet oder gefangen werden. Hornissen sind darüber hinaus besonders geschützt, sie dürfen nicht getötet und ihr Nest nicht zerstört werden. Angesichts der ohnehin kurzen Lebenszeit von Wespen und Hornissen, ist mit ein wenig Umsicht das Zusammenleben zwischen Mensch und Tier im Grunde gut möglich. Sollte die Entfernung eines Hornissennests unvermeidlich sein, bedarf es in jedem Fall einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Hornissen- und Wespenberater stehen für alle Fragen rund ums Thema zur Verfügung.

Im Bild: Von Landrat Stefan Frey (r.) mit Urkunde und Ehrenzeichen für ihr Engagement ausgezeichnet: v.l.n.r. Martin Maierhofer, Frank Nölting, Harald Schindler, Jochen Purzer, Thomas Wendler und Alexander Kampmeier. Dahinter Lisa Anthonisen (Untere Naturschutzbehörde), Dr. Judith Mayer und Geschäftsbereichsleiter Christopher Kühner 

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