Trotz der Unterbrechung des AstraZeneca Vakzins gehen die Impfungen im Impfzentrum Fürstenfeldbruck weiter. Die Personen, die von der kurzfristigen Anordnung betroffen waren, erhalten alle ein Impfangebot für die nächsten Tage. Seit Freitag gehen aber die AstraZeneca Impfungen weiter, nachdem der Impfstoff wieder frei gegeben wurde.
Seit Freitag gehen aber die AstraZeneca Impfungen weiter, nachdem der Impfstoff wieder frei gegeben wurde.
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Fürstenfeldbruck - Trotz der Unterbrechung des AstraZeneca Vakzins gehen die Impfungen im Impfzentrum Fürstenfeldbruck weiter. Die Personen, die von der kurzfristigen Anordnung betroffen waren, erhalten alle ein Impfangebot für die nächsten Tage. Seit Freitag gehen aber die AstraZeneca Impfungen weiter, nachdem der Impfstoff wieder frei gegeben wurde. Allerdings wird immer wieder darüber gesprochen, dass noch nicht alle über 80-jährigen geimpft wurden und besorgte Bürger und Bürgerinnen haben den Eindruck, das andere Altersgruppen bevorzugt werden. Das Terminsoftwareprogramm BayIMCO wird fortlaufend aktualisiert und kann nun auch detaillierte Analysen zu den geimpften Gruppen darstellen. „Aus diesem Grund können wir nun auch mit gutem Gewissen das subjektive Empfinden vieler Bürger hinsichtlich der Impfungen widerlegen“, so Rainer Bertram, Kreisgeschäftsführer des BRK.

Stand der Erstimpfungen im Landkreis

Zum 19.3.2021 wurden 19487 Bürgerinnen und Bürger zum ersten Mal geimpft, davon sind 11401 Menschen über 80 Jahren. Darüber hinaus haben 6462 Personen ebenfalls eine erste Impfung erhalten, die in die Kategorie höchste Priorität durch berufliche Indikation eingestuft wurden. „Wir haben den Eindruck, dass gerne mal vergessen wird, dass nicht nur über 80-jährige in der höchsten Prioritätenstufe eingeordnet sind, sondern eine ganze Reihe an Personen, die durch ihren Beruf aktiv dazu beitragen, das Pandemiegeschehen einzudämmen“, so Rainer Bertram weiter.

Die höchste Priorität der Impfverordnung sieht folgende Gruppen vor:

Gruppe 1 - Höchste Priorität

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  • Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchführen
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie
  • Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (wie z.B. Bronchoskopie)
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht - insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patienten

Corona-Impfung: Die wichtigsten Fragen und Antworten (bundesregierung.de)

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