Landkreis - Die Amper führt angesichts der zurückliegenden starken Niederschläge zurzeit etwa doppelt so viel Wasser wie gewöhnlich. Nachdem in den letzten Tagen von mehreren Unfällen auf der Amper berichtet wurde, hat sich das Landratsamt Fürstenfeldbruck eingehend mit der Frage befasst, ob eine vorübergehende Sperrung der Amper anzuordnen ist. Eine derartige Einschränkung des Gemeingebrauchs ist bei Gefahren insbesondere für Leben und Gesundheit möglich, wäre in der aktuellen Situation allerdings nicht verhältnismäßig. Das für den Landkreis Fürstenfeldbruck zuständige Wasserwirtschaftsamt München weist darauf hin, dass an der Amper die Meldestufe 1 bei einem Hochwasser bislang bei weitem nicht erreicht wurde.
Auch wenn angesichts der erhöhten Fließgeschwindigkeit ein größeres Gefährdungspotential besteht, berechtigt dieser Umstand alleine noch nicht zur Sperrung der Amper. Insbesondere muss das Landratsamt dabei auch die Interessen derer berücksichtigen, die über die ausreichende Erfahrung und Ausrüstung verfügen, um auch bei den derzeitigen Wasserverhältnissen die Amper zu befahren. Insoweit hat sich das Landratsamt dafür entschieden, von einem Verbot abzusehen, rät derzeit allerdings dringend von einem Befahren der Amper ab. Zumindest sollte man zwingend über ein robustes Fahrzeug verfügen und eine geeignete Sicherheitsausrüstung (Schwimmweste, Schutzhelm) anlegen. Zudem weist das Landratsamt auf die Warnhinweise der bestehenden Beschilderung an den Gefahrenstellen im Bereich der Sohlschwellen Grafrath und Schöngeising bzw. am Kraftwerk Schöngeising und auf die Nutzung der dort vorgesehenen Ausstiegsstellen hin.