
Starnberg – Die Zielfahnder des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) werten regelmäßig offene Haftbefehle politisch motivierter Straftäter aus. Dies brachte sie auf die Spur eines flüchtigen 33-jährigen Starnbergers. Zu seiner Person wussten die Zielfahnder, dass er seit seinem zehnten Lebensjahr Straftaten verübte. Wegen Körperverletzungsdelikten über Diebstahl sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz war er der Justiz bekannt. 2017 wurde er vom Amtsgericht Wolfratshausen wegen eines Verbrechens nachdem Betäubungsmittelgesetzt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der gebürtige Starnberger verstieß gegen seine Bewährungsauflagen und flüchtete nach Thailand. Folge: Das Amtsgericht Wolfratshausen erließ einen Sicherungshaftbefehl.
Neben dem Sicherungshaftbefehl besteht ein weiterer Haftbefehl des Amtsgerichtes München. Anlass zu diesem war, dass der 33-Jährige Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben und zudem Frauen in einer Damentoilette gefilmt hatte. Wegen Volksverhetzung wurde der gebürtige Starnberger ebenfalls verfolgt, nachdem er auf einer Social Media Internetplattform rechtsmotivierte Hasspostings veröffentlicht hatte. Unter diesen Gesamtumständen – zwei offene Haftbefehle, bekannt wegen Volksverhetzung und zahlreiche polizeiliche Eintragungen – leiteten die Zielfahnder des BLKA im November 2018 die Fahndung ein.
Dieser Maßnahme stimmte die zuständige Staatsanwaltschaft München II zu. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt konnte der genaue Aufenthaltsort des Flüchtigen in Thailand ermittelt werden. Aufgrund dieser ausschlaggebenden Informationen konnte der 33-Jährige am 18. Juni 2019 nördlich von Bangkok durch die Royal Thai Police festgenommen werden. Einen Monat später wurde der Flüchtige von zwei Beamten der Zielfahndung des BLKA von Bangkok nach Deutschland überstellt und den Strafverfolgungsbehörden übergeben.