Im Rahmen der bayernweiten Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) am morgigen Donnerstag, 13.08.2020, werden auch im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, so auch im Landkreis Fürstenfeldbruck und Starnberg,  Kontrollen durchgeführt.
Am Donnerstag wird im ÖPNV die Maskenpflicht kontrolliert, bei Nichteinhaltung droht eine Strafe in Höhe von 150 Euro
Bundespolizei/Symbolbild

Landkreis - Im Rahmen der bayernweiten Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) am morgigen Donnerstag, 13.08.2020, werden auch im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, so auch im Landkreis Fürstenfeldbruck und Starnberg,  Kontrollen durchgeführt. Nach den derzeit gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltenden Bestimmungen, besteht für Fahrgäste im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr, zu dem beispielsweise auch die Fahrten in Taxis zählen, Maskenpflicht. Wird gegen diese Tragepflicht verstoßen, sieht der Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ einen Regelsatz von 150,- Euro vor. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht generell befreit.

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