Über eine Singlebörse lernte im Januar 2020 eine 64-jährige Frau aus Starnberg einen Mann kennen, der sich als Besitzer einer Firma in Saudi-Arabien ausgab.
Über eine Singlebörse lernte im Januar 2020 eine 64-jährige Frau aus Starnberg einen Mann kennen, der sich als Besitzer einer Firma in Saudi-Arabien ausgab.
pixabay/Symbolbild

Landkreis Starnberg - Über eine Singlebörse lernte im Januar 2020 eine 64-jährige Frau aus Starnberg einen Mann kennen, der sich als Besitzer einer Firma in Saudi-Arabien ausgab. Seit Februar hatte er die Starnbergerin mehrmals um Geld gebeten, da er im Zusammenhang mit der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sei. Auf dieses Bitten hin überwies die 64-Jährige letzten Endes 50.000 Euro auf ein ausländisches Konto einer Bank in Dubai. Zu spät wurde die Geschädigte misstrauisch und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Die hier angewandte Betrugsmasche ist der Polizei als Romance Scamming bekannt. Dabei suchen sich die Scammer ihre Opfer in Online-Partnerbörsen oder sozialen Netzwerken. Sie flirten und umgarnen ihre Opfer, bis diese sich in ihr virtuelles Gegenüber verlieben. Irgendwann kommt die Frage nach Geld. So soll das Opfer beispielsweise für eine dringende Operation oder eine andere angebliche Notlage Geld überweisen. Viele tun dies auch, da sie zu diesem Zeitpunkt schon von ihrer Internet-Bekanntschaft emotional abhängig sind.

Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck rät zur Vorsicht bei Internetbekanntschaften, insbesondere wenn Geldforderungen gestellt werden und bittet folgende Tipps zu beachten:

 

  • Wenn der Kontakt zur Internetbekanntschaft nur per Chat, Mail oder Telefon hergestellt werden kann, ist höchste Vorsicht geboten.
  • Brechen Sie spätestens wenn Geldforderungen gestellt werden sofort jeglichen Kontakt ab, egal ob per Chat, Mail oder Telefon.
  • Gehen Sie nicht auf die Forderungen des Scammers ein. Überweisen Sie auf keinen Fall Geld, lösen Sie keine Schecks ein, leiten Sie keine Briefe und Päckchen weiter oder bewahren diese auf.
  • Machen Sie bereits geleistete Zahlungen, wenn noch möglich, sofort rückgängig.
  • Speichern Sie alle Mails und Chat-Texte als Beweis auf CD oder USB-Stick.

 

Informieren Sie unverzüglich die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

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