Gauting - Einmal mehr musste sich die PI Gauting mit dem Nachtausflug heimischer Rinder befassen. Es war kurz vor drei Uhr morgens, erzählt PI-Leiter Andreas Ruch, als die Integrierte Rettungsleitstelle einen Notruf absetzte, nachdem eine Gautinger Besatzung eines Rettungsdienstes mitten auf der Starnberger Straße vier freilaufende Rinder gesichtet hatte.
Für die Gautinger Beamten ein Zeichen, sich sofort mit drei Kollegen zur Starnberger Straße aufzumachen und zu versuchen, in Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst, einem zufällig vorbeikommenden Helfer der Bundeswehr sowie jeweils einer Streife der PI Starnberg und der PI Herrsching zu stoppen. Was letztendlich am Maibaum in Gautings Ortsmitte geklappt hatte. "Glücklicherweise konnten die Kollegen die vier Rinder mit vereinten Kräften zur Rückkehr bewegen. Am Ortsausgang aber wartete bereits der Eigentümer. Dass dieser verständigt werden konnte, ist einem Gautinger Kollegen zu verdanken. Der Besitzer der ausgebüxsten Rinder nämlich wohnt nicht in Gauting und musste so erst über mehrere Anlaufstellen ausfindig gemacht werden, so Ruch. Die vier AusreisserInnen Finschgal, Jamie, Sam sowie die trächtige Schmusi aber wurden dann samt Besitzer und eskortiert von der Polizei gegen 4.40 Uhr zurück auf ihre Weide bei der Reismühle gebracht.
"Leider mussten wir feststellen, dass der Weidezaun von einer unbekannten Person geöffnet worden war und so die Tiere erst die Möglichkeit hatten, zu entkommen", bedauert Ruch. Sein dringender Appell an Spaziergänger wie auch Radfahrer, generell bei ihren Touren die Finger von Weidezäunen zu lassen. "Bereits im Oktober vorigen Jahres hat jemand an derselben Weide den Zaun bewusst geöffnet, so dass sich damals das Jungvieh auf die Reise machte. Wir möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass so eine unsinnige Öffnungs-Aktion kein Kavaliersdelikt ist." Es sei außerdem ein großes Glück gewesen, dass nichts Schlimmeres passiert ist, betont Ruch. Wäre durch den Ausbruch der Kühe jemand zu Schaden gekommen, wären sofort gegen den und die unbekannten Täter Ermittlungen nach § 315 b, gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr, eingeleitet worden.