
Gilching - Zu einem äußerst spektakulären und außergewöhnlichen Einsatz mitten im Wald rückten in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 01.30 Uhr alle verfügbaren Streifen der Polizeiinspektion Germering aus. Vorausgegangen war dem Einsatz die Mitteilung von mehreren Anwohnern und zwei Jägern, dass aus dem sogenannten Grafrather Holz (zwischen Rottenried und Wiesmath nördlich des Görbelmooses) laute Musik dröhnt und dort wohl eine größere Party steigen würde. Die eingesetzten Polizeibeamten mussten daher ihre Einsatzfahrzeuge sehr frühzeitig vor dem eigentlichen Ort des Geschehens abstellen und sich zu Fuß ca. 15 Minuten den Weg durch den Wald bahnen. Die Polizeikräfte wurden dabei von einem ortskundigen Jäger, der sich sozusagen als Scout betätigte zu der Partyzone geführt. Was die Polizisten dort zu sehen bekamen, war durchaus beeindruckend: Zum einen war eine Musikanlage mit DJ-Pult aufgebaut, welche von einem Stromgenerator betrieben wurde. In den Bäumen waren Lichterketten aufgehängt, zudem waren Laserstrahler und Schwarzlichter angebracht. In den Bäumen waren zudem mehrere Hängematten und Laternen aufgehängt.
Nachdem sich die Germeringer Polizisten einen Überblick verschafft hatten, wurde die Partyzone mit Tanz-, mit Sitz- und Chill-bereich zunächst umstellt und anschließend zum Unmut der rund 40 völlig überraschten Partygäste die Veranstaltung vorzeitig für beendet erklärt. Anschließend wurde bei allen Anwesenden eine Identitätsfeststellung durchgeführt, wobei sich herausstellte, dass die Partygäste fast ausschließlich aus München stammten. Da es sich aufgrund der Anzahl der Gäste und der Professionalität der Organisation samt Gästeliste um eine öffentliche nicht angemeldete Veranstaltung gehandelt haben dürfte wird gegen die Veranstalter, eine 27-jährige Frau aus München und zwei 30-Jährige Männer aus München, wegen eines Verstoßes nach dem LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) ermittelt. Gegen eine 30-jährige Frau aus München und zwei Männer im Alter von 32 und 33 Jahren wird zudem wegen Verstoßes nach Betäubungsmittelgesetz ein Verfahren eingeleitet, da sie ein kleines Tütchen Amphetamin bzw. eine geringe Menge Marihuana dabei hatten. Da es sich um eine Party mit mehr als 10 Personen gehandelt hat liegt zudem bei allen 40 Anwesenden eine Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz vor.
Nach der Auflösung der Party wurde das betreffende Waldstück von den Beteiligten nahezu vorbildlich aufgeräumt und absolut sauber ohne jegliche Spuren einer Party hinterlassen. Es wurden zudem keinerlei Beschädigungen im Wald festgestellt, da keinerlei Nägel in die Bäume geschlagen wurden. So wurden beispielsweise die Lichterketten und die Hängematten mit Spanngurten befestigt. Absolut erwähnenswert in diesen Zeiten ist auch der Umstand, dass der Umgangston seitens der Partygäste gegenüber den Polizeikräften als völlig entspannt und vor allem als absolut aggressionsfrei bezeichnet werden konnte.
Andreas Ruch/PI Germering