Am gestrigen Donnerstag errichteten Germeringer Polizisten an der Ecke Salzstraße/Hochrainerweg eine Kontrollstelle. Gegen 20.00 Uhr fuhr ein motorisierter Zweiradfahrer stadtauswärts in Richtung Puchheim.
Der Mopedfahrer fuhr mit einem "frisierten" Zweirad durch Germering
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Germering - Am gestrigen Donnerstag errichteten Germeringer Polizisten an der Ecke Salzstraße/Hochrainerweg eine Kontrollstelle. Gegen 20.00 Uhr fuhr ein motorisierter Zweiradfahrer stadtauswärts in Richtung Puchheim. Als der Motorradfahrer  den sogenannten  „Anhaltebeamten“ mit seiner Polizeikelle erblickte, verminderte er seine Geschwindigkeit deutlich, was an der verringerten Drehzahl seines Gefährts auch nicht zu überhören war.

Das Anhalte-Signal des Kollegen bzw. das Rotlicht der eingeschalteten Polizeikelle ignorierte der Motorradfahrer, stattdessen fuhr er auf den Beamten zu und versuchte den Polizisten zu umfahren,  indem er weiter in Richtung Fahrbahnmitte fuhr. Erst nachdem er lautstark von diem Polizisten aufgefordert wurde stehen zu bleiben, bremste der Mann und  blieb stehen.  Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 49-jährige  Mann aus Eichenau  aktuell nur eine Prüfbescheinigung vorweisen konnte, also nur ein Mofa bis 25 km/h bzw. ein gedrosseltes Kleinkraftrad fahren darf.

Wie sich bei der weiteren Überprüfung herausstellte, war der Berater für Medizinprodukte bereits 2015 mit  demselben Gefährt, einem sogenannten Kleinkraftrad ohne Fahrerlaubnis gefahren. Dieses hat er dann  im Anschluss auf 25 km/h  drosseln lassen.. Auf die Frage, wieso er die Geschwindigkeit  verringerte,  gab er an, dass  seine Maschine  "vielleicht etwas schneller gehe". Daraufhin wurde ihm der Tatverdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse AM eröffnet. Er war mit  der Sicherstellung seiner Maschine und der Fahrzeugschlüssel einverstanden, welche daraufhin von einem Abschleppdienst  zur Dienststelle gefahren wurde. Dort wird sein Kleinkraftrad auf einem entsprechenden Rollenprüfstand einer Leistungsüberprüfung unterzogen. Nachdem der „ertappte Eichenauer“ kein Ersttäter ist sondern durch diesen Vorfall als Wiederholungstäter aufgefallen ist, dürfte ihn nun eine empfindliche Geldbuße erwarten.

Andreas Ruch/PI Germering   

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