Eine Mietvertragsklausel, der zufolge der Mieter „keine Hunde und Katzen“ halten darf, ist nicht zulässig und damit unwirksam. Wie die D.A.S. unter Hinweis auf ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes mitteilt, bedeutet dies nicht, dass der Mieter nun beliebig viele Tiere anschaffen darf.