Gerade jetzt im Sommer treibt es viele Menschen an die frische Luft zum Wandern oder Radfahren. Doch immer wieder kommt es vor, dass gerade die Vegetation in Wäldern durch unachtsame Mountainbiker geschädigt wird. Landrat Stefan Frey appelliert daher eindringlich, ausschließlich ausgewiesene Wege zu befahren.
Immer wieder kommt es vor, dass die Vegetation in Wäldern durch unachtsame Mountainbiker geschädigt wird.
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Landkreis Starnberg  - Gerade jetzt im Sommer treibt es viele Menschen an die frische Luft zum Wandern oder Radfahren. Doch immer wieder kommt es vor, dass gerade die Vegetation in Wäldern durch unachtsame Mountainbiker geschädigt wird. Landrat Stefan Frey appelliert daher eindringlich, ausschließlich ausgewiesene Wege zu befahren. Das Recht auf Erholung in der freien Natur ist in Bayern ein hohes Gut, das allen Bürgern frei zusteht und einen hohen Stellenwert einnimmt. „Genießen Sie die wunderbare Natur in unserem Landkreis aber befahren Sie den Wald nur auf Straßen sowie geeigneten und ausgewiesenen Wegen“, lautet daher die dringende Bitte von Landrat Stefan Frey. Keine geeigneten und ausgewiesenen Wege sind solche, die durch willkürliches Befahren von Hängen oder Waldwegen entstanden sind.

 „Gerade in letzter Zeit sind uns vermehrt Fahrspuren in den Wäldern in Richtung Gauting und Herrsching gemeldet worden, die durch Mountain-Biker entstanden sind und vorher nicht da waren“, erklärt Karin Huber Teamleiterin des Bereiches Naturschutz. Es gehe dabei nicht nur um die unschöne Optik der meist schnell ausgefahrenen Wege, sondern vor allem auch darum Grundstücke nicht zu beschädigen und das Bayerische Naturschutzgesetz zu beachten. „Die Vegetation in den Flora-Fauna-Habitat Gebieten ist besonders empfindlich sowie selten. Wir können uns als Landkreis glücklich schätzen über solche Naturräume zu verfügen und müssen sie entsprechend schützen“, betont Landrat Stefan Frey. Zudem sollte auch auf die Belange von Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht genommen werden. Grundsätzlich gilt, dass Radfahren nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig ist. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit entsprechenden Geldbußen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

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