Das Robert Koch-Institut (RKI) hat auf seiner Homepage am heutigen Freitag, 20. August, für den Landkreis Fürstenfeldbruck den dritten Tag in Folge einen Wert der 7-Tage-Inzidenz von über 35 veröffentlicht. Die 7-Tage-Inzidenz lag laut RKI am 18. August bei 36,0, am 19. August bei 35,6 und am 20. August bei 40,6.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat auf seiner Homepage am heutigen Freitag, 20. August, für den Landkreis Fürstenfeldbruck den dritten Tag in Folge einen Wert der 7-Tage-Inzidenz von über 35 veröffentlicht.
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Landkreis – Das Robert Koch-Institut (RKI) hat auf seiner Homepage am heutigen Freitag, 20. August, für den Landkreis Fürstenfeldbruck den dritten Tag in Folge einen Wert der 7-Tage-Inzidenz von über 35 veröffentlicht. Die 7-Tage-Inzidenz lag laut RKI am 18. August bei 36,0, am 19. August bei 35,6 und am 20. August bei 40,6.

Diesem dreimaligen Überschreiten des Schwellenwerts von 35 folgen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen im Landkreis. Dies schreibt die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor. Das dreimalige Überschreiten des Inzidenzwertes von 35 wurde daher durch das Landratsamt amtlich bekanntgemacht, die Maßnahmen treten am kommenden Sonntag, 22. August, in Kraft. Ab dann gilt in unserem Landkreis:

– Große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind untersagt

– Kulturelle Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind untersagt.

Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser Änderungen sowie der langen Planungsphase von Veranstaltungen dieser Größenordnung hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck Veranstalter im Landkreis gestern über Homepage und Presse darauf hingewiesen, dass im Einzelfall für am Sonntag, den 22. August geplante Veranstaltungen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Dieses Vorgehen erfolgte im Einvernehmen mit den dem Landratsamt übergeordneten Behörden. Der Entschluss fiel auch vor dem Hintergrund, dass ab Montag, 23. August, voraussichtlich weitreichende Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten werden. Gerade für den Inzidenzbereich von über 35 werden einige Neuerungen erwartet. Die Kreisbehörde wird daher am Montag die dann im Landkreis gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltenden, neuen Regelungen erneut amtlich bekannt machen.            red

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