Fürstenfeldbruck – Beide regionale Banken, die Sparkasse und die Volks- und Raiffeisenbank, stehen dem Handwerk und Mittelstand im Landkreis wie immer, besonders aber auch in dieser schweren Zeit, zur Seite. Beide Geldinstitute zeigen auf, welche Maßnahmen ergriffen werden können und bieten bestmögliche Unterstützung an. Wichtig sei, und das betonen sie, sich frühzeitig mit der jeweiligen Hausbank in Verbindung zu setzen. Die Maßnahmen reichen dabei beispielsweise vom Aussetzen bestehender Darlehensraten bis hin zur Vorfinanzierung der staatlichen Soforthilfen, sozusagen zur Überbrückung. „Es wird aber auch geprüft, welche Förderkredite beantragt werden können“, teilt Frank Opitz, Vorstandsmitglied von der Sparkasse mit. KfW und LfA seien hier die vorrangigen Förderinstitute, die in Anspruch genommen werden können. Wichtig sei bei der Beantragung, so Frank Opitz, dass sich der Betrieb vor der Corona-Krise nicht in finanziellen Schwierigkeiten befand. Andernfalls werde eine Kreditgewährung sehr schwer darstellbar sein, meint der Banker. Für die Prüfung werden vor allem die Jahresabschlüsse aus den Jahren 2018 und 2019 wichtig bzw. falls noch vorhanden, eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
Von bereits stattgefundenen Beratungsgesprächen berichtete VR-Vorstand Robert Fedinger. Er rät, zunächst alle vorhandenen Möglichkeiten wie Miet- und Steuerstundungen, Kurzarbeit, Kostenreduzierung etc. auszuschöpfen. Selbstverständlich benötigt die VR-Bank vollständige Unterlagen mit aktuellen Zahlen (Bilanz, BWA) sowie eine Prognoserechnung über die weitere Unternehmensentwicklung. „Wir helfen unseren Kunden, wo es geht“, sagt Fedinger, zeigt allerdings Unverständnis über die Aussage von Finanzminister Olaf Scholz, die Banken sollen bei der Kreditprüfung auch mal „Fünfe gerade sein lassen“. Solch populistische Parolen würden niemandem helfen, meint Fedinger.
„Auch wir, die Kreishandwerkerschaft, die Fachverbände der Innungen und die Handwerkskammer, haben unsere Mitglieder schon vor Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkung ab 20. März vorbereitet und informiert über die Antragstellung der Soforthilfe“, teilt Franz Höfelsauer mit, der Kreishandwerksmeister und Vorsitzende des örtlichen Gewerbeverbandes. Alle Betriebe wurden über die rechtlichen Vorgaben per Rund-Email bzw. Newsletter informiert. „Einige Betriebe haben bereits eine Bestätigung erhalten, dass sie das Soforthilfegeld erhalten werden“, so Höfelsauer weiter. Der Kreishandwerksmeister und Gewerbeverbandschef weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei der Antragstellung ganz wichtig sei, in das Antragsverfahren den Steuerberater zu involvieren. „Seine detaillierten Berechnungsgrundlagen sind ausschlaggebend für die Gewährung der Soforthilfe.“ red