Die zentrale Sperrdatei für Spielsüchtige ist seit vielen Jahren Thema in Deutschland. Nun hat man sich endlich dazu entschieden, Glücksspiel zu liberalisieren und die besagte Datei durchzusetzen. Bereits in wenigen Monaten wird das Gesetz offiziell gültig sein.
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Die zentrale Sperrdatei für Spielsüchtige ist seit vielen Jahren Thema in Deutschland. Nun hat man sich endlich dazu entschieden, Glücksspiel zu liberalisieren und die besagte Datei durchzusetzen. Bereits in wenigen Monaten wird das Gesetz offiziell gültig sein. Dann sind nicht mehr nur Spielhallen und Spielbanken in der Pflicht, Kontrollen durchzuführen. Auch Gastwirte müssen Gäste überprüfen, ehe diese in den Genuss der angebotenen Spielautomaten kommen.

Wie der Spiegel berichtet, haben Kneipiers künftig etwas mehr Arbeit vor sich als bislang. Sobald ein Gast plant, die Geldspielgeräte im Gastraum zu nutzen, muss sich der Wirt den Ausweis vorzeigen lassen und kontrollieren, ob es sich möglicherweise um einen gesperrten Nutzer handelt. Zu diesem Zwecke erhalten schon bald sämtliche Gaststätten in Deutschland Zugriff auf die zentrale Sperrdatei. Sollte eine Sperre eingerichtet sein, ist der Gastwirt in der Pflicht, dem Gast das Spielen zu verbieten. Nur so lässt sich die wachsende Spielsucht in Deutschland auf lange Sicht in den Griff kriegen.

Neues Glücksspielgesetz betrifft alle

Bislang war es so geregelt, dass jedes Bundesland eigene Sperrdateien eingerichtet hatte. Häufig betraf die Sperre sogar nur einzelne Casinos respektive Spielhallen. Mit der zentralen Datei soll alles anders werden. Funktionieren kann eine solche Lösung natürlich nur, wenn alle Anbieter von Glücksspielen – gleich welcher Art – mitziehen. Um das zu gewährleisten, setzt man hierzulande darauf, auch Gastwirte in die Pflicht zu nehmen. Falls ein Spieler tatsächlich das Verbot erhält, sich mit den Automaten zu beschäftigen, muss der Kneipier gegebenenfalls zu härteren Mitteln greifen und beispielsweise ein generelles Hausverbot aussprechen. Das Ziel besteht darin, Süchtigen keine Chance aufs Glücksspiel zu geben – ganz gleich, ob die es in der Spielhalle ums Eck oder eben in der Kneipe versuchen.

Spielsüchtige werden in Bayern registriert

Zumindest in Zukunft wird es Sperrdateien geben. Fällt ein Spieler durch übermäßige Einsätze und dergleichen auf, so bleibt Bayerns Spielstätten nichts anderes übrig, als ihn zu sperren. Während dies bislang nur die Spielbanken Bayern betraf, sollen künftig alle Unternehmen, die Geldspielautomaten und dergleichen anbieten, Zugriff auf Sperrdateien bekommen. Mit Durchsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrags gelten diese Listen dann allerdings nicht mehr nur für ein einzelnes Bundesland, sondern werden deutschlandweit verbunden.

Wenn also eine Gaststätte Spielautomaten aufgestellt, muss der Wirt künftig sehr penibel darauf achten, dass nur solche Gäste die Geräte nutzen, dir nicht in der Sperrdatei aufgeführt werden. Das gilt für Selbstsperren genauso wie für Personen, die durch Angehörige gesperrt sind. Die Spielsuchtprävention wird mit der neuen Regelung deutlich strenger überwacht, denn gerade Kneipen und Gaststätten sowie auch Imbissbuden galten in der Gesetzgebung bislang als Schlupfloch für Spielsüchtige. Damit soll ab 2021 Schluss sein, wie vor wenigen Tagen offiziell bekanntgegeben wurde. Folglich benötigen Gastwirte bereits in Kürze technisches Equipment, wie beispielsweise einen PC oder ein Tablet, um eben solche Prüfungen überhaupt durchführen zu können. 

Automatenspiele auch Online unter Kontrolle

Die Glücksspielexperten von Automatenspiele.com machen bereits seit Jahren deutlich, dass Spielsuchtprävention in den doch oft verschrienen Online Casinos oberste Priorität hat. Was in lokalen Gaststätten erst durch ein neues Gesetz erreicht wird, ist für Casinobetreiber im Netz schon seit langem eine Selbstverständlichkeit. Neben Spielersperren bietet sich Kunden hier zudem die Möglichkeit, selbst Einsatzlimits festzulegen. Fällt ein Nutzer durch übertriebene Zahlungen auf oder ist überdurchschnittlich oft im Online Casino aktiv, so greifen die Betreiber grundsätzlich ein.

Schlussendlich erfüllen gerade Online Casinos alle Voraussetzungen, um den Anforderungen des 2021 in Kraft tretenden neuen Glücksspielstaatsvertrags gerecht zu werden. Woran es bislang jedoch fehlt, ist eine allgemein gültige Sperrdatei, in der sämtliche pathologische Spieler sowohl online als auch lokal erfasst werden. Wenn diese erst einmal in Kraft tritt, dann haben neben Online Casino Betreibern auch Gastwirte alle Hände voll zu tun – alles im Sinne einer nahtlosen Spielsuchtprävention

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