Das Betrugs-Phänomen „Falsche Polizeibeamte“ reihte sich erstmals vor einigen Jahren in die Reihe der sogenannten Callcenter Betrugsdelikte ein. Die Täter werden in ihren Tatausführungen seitdem immer gerissener, skrupelloser, professioneller und auch moderner. Findet der Erstkontakt meistens nur über das Telefon statt und endet bei einer Geldabholung auf der Bank, werden mittlerweile auch Fernzugriffe auf die Computer der Opfer durchgeführt oder echt wirkende Schreiben namhafter Polizeibehörden versandt.
Die Täter werden in ihren Tatausführungen immer gerissener, skrupelloser, professioneller und auch moderner.
Rainer Sturm/pixelio.de

Fürstenfeldbruck - Das Betrugs-Phänomen „Falsche Polizeibeamte“ reihte sich erstmals vor einigen Jahren in die Reihe der sogenannten Callcenter Betrugsdelikte ein. Die Täter werden in ihren Tatausführungen seitdem immer gerissener, skrupelloser, professioneller und auch moderner. Findet der Erstkontakt meistens nur über das Telefon statt und endet bei einer Geldabholung auf der Bank, werden mittlerweile auch Fernzugriffe auf die Computer der Opfer durchgeführt oder echt wirkende Schreiben namhafter Polizeibehörden versandt. So auch in zwei aktuellen Fällen der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck. Anfänglich nahmen die Betrüger über das Telefon Kontakt zu ihren Opfern auf. Sollten zunächst die ganzen Wertgegenstände der Seniorinnen wegen eines vermeintlichen Einbruchs in der Nachbarschaft sichergestellt werden, schwenkten die Täter schnell um und erklärten, dass sie in die Banken kein Vertrauen haben dürften. Das auf den Konten der Geschädigten angesparte Geld müsse demnach in Sicherheit gebracht werden.

Unter telefonischer Anleitung der Betrüger installierten die Damen, die teilweise über mehrere Monate von den Tätern kontaktiert wurden, gutgläubig auf ihren Computern eine Fernzugriff-Software und loggten sich in ihrem Online-Banking ein. Alle Bankdaten wurden für die Täter einsehbar, das Vermögen komplett offen gelegt. Die Seniorinnen wurden weiterhin angehalten, sämtliche Sparkonten, Fonds, Bausparverträge und ähnliches aufzulösen, um das angeblich bei Geldinstituten gefährdete Eigentum in Sicherheit bringen zu können. In einem der beiden Fälle fanden anschließend Überweisungen auf ein deutsches Bankkonto statt, hinter dem sich ein ausländischer Zahlungsdienstleister verbarg, der die Gelder sofort auf Auslandskonten weitertransferierte. Im zweiten Fall wurde der Besitz von zwei augenscheinlichen Sicherheitsmitarbeitern mit einem Transporter abgeholt. Der entstandene Schaden liegt im sechsstelligen Eurobereich. Die Täter verwendeten in beiden Sachverhalten die Legende Holger Münch. Zudem versandten sie per Email scheinbar echte Schreiben des Bundeskriminalamtes, in denen den Geschädigten die angebliche Sicherstellung ihrer Wertgegenstände bescheinigt wurde, um das Vertrauensverhältnis zu den falschen Polizeibeamten aufrecht zu erhalten.

Die Kriminalpolizei rät in diesem Zusammenhang unbedingt zu folgenden Verhaltensweisen:

 

-       Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen!

-       Das Bundeskriminalamt wird niemals direkt mit Ihnen in Kontakt treten!

-       Die echte Polizei bittet niemals darum per Fernzugriff auf Ihren Computer zugreifen zu dürfen!

-       Beachten Sie außerdem, dass die Polizei Sie niemals unter der Notrufnummer 110 anruft!

 

Die Opfer, meist alleinstehende Senioren, geraten durch solche Taten sehr oft in finanzielle Not. Die Täter richten mit ihrem skrupellosen Verhalten einen großen wirtschaftlichen und seelischen Schaden bei den Geschädigten an. Informieren Sie unbedingt Ihre Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter!

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