Fürstenfeldbruck – Das Staatliche Bauamt Freising, in Person seines Leiters, Christian Mattmann, informierte am 5. Februar den Umwelt- und Verkehrsausschuss des Fürstenfeldbrucker Stadtrats und zahlreiche anwesende interessierte Bürger über den aktuellen Stand einer möglichen B2-Verlegung.
Das Bundesverkehrsministerium würde jetzt eine Umwidmung und Verlegung der B2 auf die Route über die Oskar-von-Miller-Straße und die Äußere Schöngeisinger Straße akzeptieren. Dadurch könnte die historische Amperbrücke erhalten bleiben und – durch die dann gewonnene städtische Gestaltungshoheit über die Stadtdurchfahrung – der Schwerlastverkehr aus der Innenstadt dauerhaft verbannt werden. Die Verlegung selbst hätte keinen Einfluss auf die Verkehrsströme und würde nach Expertenmeinung nicht zu einer Verkehrsmehrung auf der zukünftigen Route führen. Für die Einmündung der Äußeren Schöngeisinger Straße auf die B471 – ohnehin als Gefahrenpunkt erachtet – wäre eine Ampelanlage aus Sicht der staatlichen Behörde die beste Lösung. Die Stadt müsste für Instandsetzungsmaßnahmen bei den jetzt noch städtischen Straßen auf der Verlegungsroute aufkommen, der Bund will die Kosten für die Renovierung der Amperbrücke übernehmen (maximal den Betrag, der für einen Neubau anfallen würde). Dazu laufe bereits ein Begutachtungsverfahren, dessen Ergebnis in den nächsten Monaten zu erwarten sei.
Sollte man sich in Fürstenfeldbruck gegen eine Verlegung entscheiden, würde das Straßenbauamt einen Neubau der Amperbrücke in die Wege leiten, was dann die Aufhebung der Tonnagebegrenzung für die Hauptstraße zur Folge hätte. Damit könnte der Schwerlastverkehr bis zu 40 Tonnen durch die Innenstadt rollen.
Auf die Frage, wie das Straßenbauamt bezüglich einer möglichen Verzögerung durch einen Bürgerrat und ein Ratsbegehren stehen würde, stellte Baudirektor Mattmann fest, dass eine dringliche Entscheidung angestrebt wird, da bei dem aktuell maroden Zustand der Amperbrücke jederzeit weitere Nutzungseinschränkungen bis zur Vollsperrung möglich seien. Im Falle eines Neubaus, der mit einem Planfeststellungsverfahren einhergehen würde, wäre dieser Amperübergang möglicherweise für mehrere Jahre gesperrt. Eine Renovierung könne hingegen sehr viel schneller umgesetzt werden und auch dauerhaft die Nutzung durch Busse und Feuerwehreinsatzfahrzeuge garantieren.
Voraussichtlich im Mai diesen Jahres soll das Thema nochmal in einer Sitzung detailliert behandelt werden und im Herbst dann womöglich eine finale Entscheidung fallen