Arno Bachert/pixelio.de
Germering – Am 13. Oktober wurden gegen 21 Uhr in der Hirschauerstraße drei Jugendliche einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei stellten die Polizeibeamten fest, dass einer davon vorne mittig in seiner Unterhose ein beidseitig geschliffenes Springmesser griffbereit einstecken hatte. Da es sich bei dem Messer um einen „verbotenen Gegenstand“ nach dem Waffengesetz handelt, muss sich der 15-jährige Schüler aus Germering nun wegen eines Vergehens gegen das Gesetz verantworten.
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