Fürstenfeldbruck - Aufgrund der aktuell noch anhaltenden Situation rund um das Coronavirus orientiert sich die Kreisbehörde an den für Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen und passt den Dienstbetrieb entsprechend an. Bürgerinnen und Bürger können ihre Angelegenheiten im Landratsamt Fürstenfeldbruck weiterhin und zunächst noch bis zum 30.04.2020 nur schriftlich oder telefonisch, oder wenn dies aus zwingenden Gründen nicht möglich ist, nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins persönlich wahrnehmen.
„Selbstverständlich bedeuten die eingeschränkten Öffnungszeiten keineswegs einen Stillstand in der Kreisbehörde“, so Landrat Thomas Karmasin. Neben den derzeit äußerst stark beanspruchten Facheinheiten wie etwa dem Gesundheitsamt, dem Gewerbeamt und der Führungsgruppe Katastrophenschutz bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes aller Abteilungen auch in einem derzeit angepassten Dienstbetrieb die Anliegen und Anträge der Bürgerinnen und Bürger. Möglich ist dies durch die Einführung eines Schichtbetriebs und das Arbeiten im Home Office. Kraftfahrzeugzulassungen können seit dem 08.04.2020 auch in einem vereinfachten Zulassungsverfahren erledigt werden. Viele Zulassungsvorgänge sind auf postalischem Wege möglich, einige andere unter bestimmten Voraussetzungen auch online. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes (www.lra-ffb.de).
Das Bürgertelefon für allgemeine Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus ist unter der Rufnummer 08141 519-999 von Montag bis Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr und am Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr erreichbar. Die Hotline "Drive-Through-Stelle" zur Abklärung einer Testung ist von Montag bis Freitag von 08:00 – 15:00 Uhr unter der Rufnummer 08141 519-7007 zu erreichen.