Im letzten Jahr lag die Zahl der Todesfälle in der Bundesrepublik bei 985.620. Es verstarben rund fünf Prozent mehr Menschen als im Vorjahr. In Bayern zeigte sich ein ähnliches Bild. Auch hier lagen die Sterbefälle mit 143.374 über denen der Vorjahre. Das steht auch  im Zusammenhang mit der weltweit grassierenden Corona-Virus-Pandemie.
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Im letzten Jahr lag die Zahl der Todesfälle in der Bundesrepublik bei 985.620. Es verstarben rund fünf Prozent mehr Menschen als im Vorjahr. In Bayern zeigte sich ein ähnliches Bild. Auch hier lagen die Sterbefälle mit 143.374 über denen der Vorjahre. Das steht auch  im Zusammenhang mit der weltweit grassierenden Corona-Virus-Pandemie. Somit wundert es kaum, dass die Anfragen rund um das Thema Beerdigung in Bayern sich häufen. Die wichtigsten Vorschriften, Maßnahmen und besten Tipps wollen berücksichtigt werden.

Gesetzliche Vorschriften zu Bestattungen in Bayern

Bestattungen werden im Freistaat Bayern im Rahmen des Bestattungsgesetzes (BestG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2127-1-G) geregelt. Darin steht unter anderem, dass sowohl Erd- als auch Feuerbestattungen erlaubt sind.

Am häufigsten finden mittlerweile Urnenbeisetzungen statt. Das war nicht immer so. Bis zum Jahr 2011 wurden mehr Menschen in der Bundesrepublik im Sarg bestattet als per Urne. Wer denkt, dass sich viele die Kosten für den Sarg sparen wollen, der irrt. Auch für die Verbrennung eines Leichnams ein Sarg notwendig.

Die Bestatter begründen dies mit zwei Punkten. Zum einen darf in Bayern ein Leichnam nicht ohne Sarg transportiert werden. Zum anderen ist das Holz für den Befeuerungsprozess notwendig. Deshalb ist für eine Feuerbestattung auch nur ein Vollholzsarg zulässig.

Im Jahr 2019 wurde in Bayern zusätzlich auch die sarglose Bestattung in das Gesetz aufgenommen. Damals reichte die Partei der Freien Wähler den Vorschlag ein, dass aufgrund von bestimmten Glaubensrichtungen und Weltanschauungen auch Bestattungen ohne Sarg zugelassen werden sollten. Mitte Oktober 2019 wurde der Gesetzesentwurf verabschiedet. Seither können sich Menschen in Bayern unter bestimmten Umständen auch im Leichentuch beerdigen lassen.

Ausschlaggebend für diese Gesetzesänderung waren übrigens die Bemühungen von Muslimen in Deutschland. Sie wünschten sich, dass sie auch in Bayern entsprechend den Vorschriften des Islams beerdigt werden können. Seit rund zwei Jahren ist dies nun möglich.

Allerdings gibt es auch für Bestattungen im Leichentuch eine Sargpflicht. Es darf in Bayern trotz der Gesetzesänderung kein Leichnam ohne Sarg transportiert werden. Das bedeutet, dass für die Strecke bis zum tatsächlichen Grab ein Sarkophag notwendig ist. Erst unmittelbar an der Beerdigungsstätte kann der Leichnam herausgenommen werden.

Eine weitere Vorschrift betrifft den Zeitpunkt der Bestattung. Der Leichnam muss spätestens acht Tage nach Bescheinigung des Todes beerdigt oder verbrannt werden. Bei der Berechnung der Frist werden Wochenenden und gesetzliche Feiertage nicht berücksichtigt. Es gibt allerdings auch hier Ausnahmen, zum Beispiel wenn:

  • die notwendigen Unterlagen nicht vorliegen,
  • es noch Ermittlungsarbeiten der Polizei gibt,
  • die Leiche zu wissenschaftlichem Zweck verwendet wird.

Wurde ein Toter eingeäschert, dann muss die Urnenbeisetzung maximal drei Monate nach der Verbrennung über die Bühne gehen.

Wofür es hingegen in Bayern keine Vorgaben gibt, sind die Aufbahrungszeiten. Natürlich muss die Wochenfrist der Beerdigung eingehalten werden. Aber innerhalb dieses Zeitraums dürfen die Verstorbenen beliebig lange zu Hause aufgebahrt werden.

Pflichten bei einer Bestattung in Bayern

Es gibt in Bayern drei Pflichten, die im Rahmen eines Todesfalls einzuhalten sind:

  • Anzeigenpflicht
  • Bestattungspflicht
  • Friedhofspflicht

Verstirbt ein Mensch, ist dessen Tod verschiedenen Stellen anzuzeigen. Zunächst einmal muss ein Arzt informiert werden. Dieser bestätigt das Ableben und stellt den wichtigen Totenschein aus. Auch die nächsten Angehörigen und Freude wollen über den Tod informiert werden.

Auf dem Standesamt wird das Ableben im Sterberegister vermerkt. Dieser Vorgang muss spätestens drei Werktage nach dem Todesfall passieren. Im Zuge der Bestattungspflicht wird bestimmt, wer sich um die Belange des Verstorbenen kümmert, und zwar vom Ableben bis zur Bestattung. Normalerweise sind dafür die engsten Angehörigen wie Ehegatten, Eltern oder die Kinder zuständig. Voraussetzung ist, dass die Person volljährig und geschäftsfähig ist.

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten einem anderen Menschen die Fürsorge bis zur Bestattung übertragen, ist diese Person daran gebunden.

Weder Sarg noch Urne dürfen nach Belieben beigesetzt werden. Eine Bestattung darf nur auf anerkannten Friedhöfen passieren. Mittlerweile zählen dazu auch sogenannte Ruheforste, in denen Baumbestattungen durchgeführt werden. Dabei wird die Urne nahe dem Wurzelwerk vergraben. Eine Möglichkeit hierfür bietet beispielsweise der Friedhof im Ortsteil Argelsried in Gilching

Angehörigen ist die gesetzliche Lage rund um Beerdigungen meistens nicht ganz klar. Deshalb besteht aber kein Grund zur Sorge. Die Bestattungsunternehmen kennen die Vorschriften und beraten ihre Kunden sorgfältig und ausführlich.

Tipps für einen würdevollen Abschied

Wertvolle Ratschläge rund um das Thema Trauer und Danksagungen zur Trauer bekommen wir von karten-paradies.de. Das Unternehmen aus Bayern mit Sitz in Nürnberg ist ein alteingesessener Papeterie-Zulieferer bei Bestattungen aller Art. Es teilt seine fünf wichtigsten Tipps für einen würdevollen Abschied.

1. Die Vorstellung des Verstorbenen einbeziehen

Mit etwas Glück hat der Tote noch zu Lebzeiten seine Beisetzung geplant. Dann sind viele oder alle Details bekannt. Die Angehörigen können sicher sein, eine Trauerfeier nach dem Wunsch des Verstorbenen zu organisieren.

Leider kommt aber der gegenteilige Fall wesentlich häufiger vor. Dann gibt es keine konkrete Anweisung des Toten. In diesen Fällen sollte dennoch auf dessen Persönlichkeit und Geschmack Rücksicht genommen werden. Eine gute Option ist es, sich mit anderen Familienangehörigen und Freuden des Toten auszutauschen. Vielleicht hat er gelegentlich entsprechende Bemerkungen zu seiner eigenen Beerdigung gemacht, die jetzt hilfreich sein können.

2. Die eigene Verfassung berücksichtigen

Der Verlust eines nahen Angehörigen trifft Menschen unterschiedlich schwer. Manch einer kann damit gut umgehen. Die Vorbereitungen der Beerdigung helfen sogar in der Trauerphase. Andere Menschen brechen in den ersten Tagen unter dem Schmerz zusammen.

Es ist völlig legitim, eine kleine Trauerfeier im engsten Kreis abzuhalten, wenn die psychische Verfassung nichts anderes zulässt. Ärzte können aber auch medikamentös weiterhelfen, um den beißenden Schmerz bis nach der Beisetzung zu dämmen.

Zu guter Letzt ist es auch erlaubt, einer Beerdigung fernzubleiben. Wer es nicht schafft, sich dem letzten Abschied zu stellen, der darf auch absagen. Sollte der Schmerz nach einigen Wochen nicht leichter werden, ist es wichtig, sich professionelle Hilfe zu suchen.

3. Unterstützung annehmen

Die Organisation einer Beerdigung muss meistens relativ schnell vonstattengehen. Es wollen unzählige Entscheidungen getroffen werden. Dabei ist es keine Schande, sich die Unterstützung von Profis oder aus dem privaten Kreis zu holen. Bestatter übernehmen gerne den Schriftverkehr und viele andere Bereiche.

Menschen aus dem privaten Umfeld können bei der Auswahl von Sarg, Grabschmuck, Musik, Trauerkarten und Restaurant helfen.

4. Persönlichen Bezug herstellen

Damit die Beerdigung ein unvergessliches Erlebnis wird, sollten möglichst viele Erinnerungen an den Verstorbenen einfließen. Seine Lieblingslieder werden gespielt. In der Trauerrede dürfen lustige und rührende Anekdoten erwähnt werden. Die Lieblingsfarbe kann auf den Karten und dem Grabschmuck vorkommen. Genauso dürfen die Lieblingsblumen nicht fehlen. Je mehr persönlicher Bezug zum Verstorbenen hergestellt wird, umso gerührter werden die Trauergäste sein.

Traditionell werden bei bayerischen Beerdigungen Sterbebilder in der Kirche verteilt. Darauf wird ein schönes Bild des Verstorbenen abgelichtet. Eine bewegende Geste ist es, wenn der ausgewählte Spruch perfekt zu dem Leben und Wirken des Toten passt.

5. Dankbarkeit zeigen

Die nächsten Angehörigen sollten den Verwandten und Freunden ihren Dank für die zahlreichen Beileidsbekundungen, Geld- und Grabschmuckspenden erweisen. Mit einer Dankeskarte oder einer Dankesannonce passiert das auf stilvolle Art. Gleichzeitig markiert die Danksagung den würdigen Abschluss der Trauerfeier.

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