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Wenn Bello nach langen Jahren das letzte Mal jault und Miezi nicht mehr schnurrt, ist es für ihre Besitzer oft ein unerträglicher Gedanke, sie in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt bringen zu müssen. Warum also nicht im Garten unter ihrem Lieblingsbaum beerdigen?
Eigentlich müssen verstorbene Tiere in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt (auch als Verarbeitungsbetrieb, Verbrennungsanlage oder Mitverbrennungsanlage bezeichnet) gebracht werden. Ausnahmsweise dürfen Tierliebhaber die tierischen Mitbewohner auch im eigenen Garten beerdigen– allerdings nur unter Beachtung strenger Vorschriften, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Über die jeweiligen Ausführungsgesetze informiert der Tierarzt oder die Gemeinde.
Grundsätzlich gilt: Ein einzelner Tierkörper darf im Garten bestattet werden, wenn das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet liegt und das Trinkwasser nicht gefährdet wird. Auch darf das Grab nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen. Zudem muss der Tierkörper mit mindestens 50 cm Erde bedeckt werden.
Eine weitere Begrenzung gilt hinsichtlich der Tierrasse: Einzelne Hunde, Katzen, Kaninchen oder Kleintiere wie Wellensittiche oder Zierfinken dürfen ihre letzte Ruhestätte im Garten finden. Verständlicherweise betrifft dies nicht das Lieblingspferd. Für größere Tiere und Nutztiere gelten nämlich andere Vorschriften. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen! Wer Tierkörper im Hausmüll entsorgt, muss ebenfalls mit hohen Strafen rechnen, denn dies ist ausdrücklich verboten.
Bewohner von Mietwohnungen mit Garten sollten vor einer feierlichen Begräbnisfeier unbedingt die Eigentümer bzw. den Vermieter um Erlaubnis bitten, ansonsten ist hier ebenfalls mit Ärger zu rechnen. Eine Alternative zur Beisetzung im Garten ist ein Tierfriedhof oder die Einäscherung in speziellen Krematorien, die auf Wunsch des Tierbesitzers – und gegen entsprechende Bezahlung – auch die Urne mit der Asche von Bello oder Miezi aushändigen.
Eigentlich müssen verstorbene Tiere in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt (auch als Verarbeitungsbetrieb, Verbrennungsanlage oder Mitverbrennungsanlage bezeichnet) gebracht werden. Ausnahmsweise dürfen Tierliebhaber die tierischen Mitbewohner auch im eigenen Garten beerdigen– allerdings nur unter Beachtung strenger Vorschriften, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Über die jeweiligen Ausführungsgesetze informiert der Tierarzt oder die Gemeinde.
Grundsätzlich gilt: Ein einzelner Tierkörper darf im Garten bestattet werden, wenn das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet liegt und das Trinkwasser nicht gefährdet wird. Auch darf das Grab nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen. Zudem muss der Tierkörper mit mindestens 50 cm Erde bedeckt werden.
Eine weitere Begrenzung gilt hinsichtlich der Tierrasse: Einzelne Hunde, Katzen, Kaninchen oder Kleintiere wie Wellensittiche oder Zierfinken dürfen ihre letzte Ruhestätte im Garten finden. Verständlicherweise betrifft dies nicht das Lieblingspferd. Für größere Tiere und Nutztiere gelten nämlich andere Vorschriften. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen! Wer Tierkörper im Hausmüll entsorgt, muss ebenfalls mit hohen Strafen rechnen, denn dies ist ausdrücklich verboten.
Bewohner von Mietwohnungen mit Garten sollten vor einer feierlichen Begräbnisfeier unbedingt die Eigentümer bzw. den Vermieter um Erlaubnis bitten, ansonsten ist hier ebenfalls mit Ärger zu rechnen. Eine Alternative zur Beisetzung im Garten ist ein Tierfriedhof oder die Einäscherung in speziellen Krematorien, die auf Wunsch des Tierbesitzers – und gegen entsprechende Bezahlung – auch die Urne mit der Asche von Bello oder Miezi aushändigen.