Ab sofort gibt es auch wieder Eier aus Freilandhaltung.
Angelina S./pixelio.de
Landkreis - Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hebt die seit 19. November 2016 geltende Stallpflicht für Geflügel auf, ebenso das Verbot von Geflügelmärkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art. Damit setzt das Landratsamt die neueste Risikoeinschätzung des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz um. Danach weisen die Untersuchungsbefunde bei Wildvögeln auf ein rückläufiges Vogelgrippe-Geschehen in der Wildvogelpopulation hin. Auch beim Hausgeflügel seien in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen worden. Im Gegensatz zu angrenzenden Landkreisen war im Landkreis Fürstenfeldbruck der Erreger des hochpathogenen  Influenzavirus bei keinem Wildvogel nachgewiesen worden. Vom sogenannten Aufstallungsgebot waren im Landkreis über 600 geflügelhaltende Betriebe mit fast 62.000 Stück Geflügel betroffen.
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