Mit den neuen Sportförderrichtlinien fließe nicht nur so viel Geld wie noch nie in den bayerischen Sport, es werde auch der bürokratische Aufwand für die zumeist ehrenamtlich geführten Vereine deutlich abgebaut
Helmut Wegmann/pixelio.de
Landkreis – Trotz einer Verringerung der Mitgliedereinheiten zwischen 2016 und 2017 fließen in diesem Jahr 2017 mit 329.502 Euro insgesamt 3.212 Euro mehr Sportfördermittel in den Landkreis Fürstenfeldbruck als im Vorjahr. Dies ist u.a. das Ergebnis der am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen neuen Sportförderungsrichtlinien und der generellen Erhöhung der Landesmittel auf insgesamt 115 Mio. Euro. Darauf weist Landtagsvizepräsident Reinhold Bocklet als Stimmkreisabgeordneter für Fürstenfeldbruck-Ost hin. Mit den neuen Sportförderrichtlinien fließe nicht nur so viel Geld wie noch nie in den bayerischen Sport. Es werde auch der bürokratische Aufwand für die zumeist ehrenamtlich geführten Vereine deutlich abgebaut. Bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro werden die Sport- und Schützenvereine z.B. beim Sportstättenbau von bisherigen strengen formalen Vorgaben entbunden. Außerdem werden die Fördersätze für innovative Breiten- und Leistungssportprojekte der Sportverbände von bisher 50 Prozent auf 80 Prozent erhöht. Gegenüber 2016 mit 1.208.483 Mitgliedereinheiten verringert sich diese Berechnungsgrundlage in 2017 im Landkreis Fürstenfeldbruck auf 1.185.262 Mitgliedereinheiten.
Die jeweilige Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins multipliziert mit dem Wert einer Fördereinheit. Bei der Berechnung der Mitgliedereinheit spielt das Alter der Mitglieder eine Rolle und die Zahl der Übungsleiterlizenzen. Je mehr jüngere Mitglieder ein Verein hat und je mehr Übungsleiterlizenzen umso höher wird die Mitgliederzahl angesetzt, so der Stimmkreisabgeordnete. Die Anzahl an erwachsenen Vereinsmitgliedern wird einfach gewichtet. Die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahren wird zehnfach gewichtet. Die Anzahl der gültigen Übungsleiterlizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb eingesetzt hat, wird hingegen pro Lizenz 650fach gewertet.            red, Foto: Helmut Wegmann/pixelio.de
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