
Gilching/Geisenbrunn - Bereits in der vergangenen Woche tötete ein wildernder Hund im Gilchinger Ortsteil Geisenbrunn, in der Nähe des Hüllbergholz, ein weibliches Rehwild, während der noch geltenden Schonzeit. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen riss der freilaufende Hund das Reh am frühen Abend des 8. Aprils 2021. Der zuständige Jagdpächter, der in diesem Moment zufällig vor Ort war, stellte die Daten des Hundehalters fest und sicherte Spuren.
Am gleichen Tag und ebenfalls in Geisenbrunn hetzte ein anderer freilaufender Hund einen Hasen über einen Feldweg bzw. das angrenzende Feld bis kurz vor der Autobahn 96. Der Hase schaffte es, dem Hund unverletzt zu entkommen. Auch in diesem Fall konnte der Jagdpächter die Daten der Hundehalterin feststellen. Gegen den Hundehalter und die Hundehalterin wurden durch die Polizei Germering je ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Bayerischen Jagdgesetz eingeleitet.
Doch eine Geldbuße ist für Hundehalterinnen und -halter, die ihre Tiere in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lassen, bei weitem nicht die schlimmste Konsequenz. Gemäß Bayerischem Jagdgesetz sind zum Jagdschutz berechtigte Personen befugt, wildernde Hunde und Katzen zum Schutz des Wildes zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Die Polizei appelliert daher an alle verantwortungsbewussten Hundehalterinnen und Hundehalter, auch im Interesse ihres eigenen Tieres, diese insbesondere in der Schonzeit nicht frei laufen zu lassen, sondern stets angeleint zu führen.