Geplant war, in dem Gebäude im Gewerbegebiet sechs Patienten unterzubringen
Rainer Sturm/pixelio.de
Gilching – Pech hatte ein Antragsteller, der an der Gutenbergstraße in Gilching zwei Büroeinheiten zu einer außerklinischen Intensivpflege umfunktionieren wollte. Geplant war, in dem Gebäude im Gewerbegebiet sechs Patienten mit schweren neurologischen Defiziten, Wachkomma-Patienten sowie Patienten mit künstlicher Beatmung rund um die Uhr zu versorgen. Zwar sind an der Gutenbergstraße Gewerbebetriebe aller Art und ausnahmsweise auch Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zugelassen, jedoch keine Wohnungen im herkömmlichen Sinne. Darunter aber fällt die Intensivpflege, erklärte Bauamtsleiter Max Huber in der Bauausschusssitzung am Montag. Zumal es zu Problemen mit ansässigen lärmintensiven Betrieben kommen könnte. Abgelehnt wurde außerdem der Antrag für eine Nutzungsänderung einer Wohnung im Ortszentrum. Diese wurde bereits als Praxis für Psychotherapie genutzt, ohne dass bisher Antrag auf Nutzungsänderung gestellt wurde. Der Antragssteller hat nun mitgeteilt, zwei der drei genutzten Praxiseinheiten wieder als Wohnung zurückzubauen, eine Wohneinheit (50,25 Quadratmeter) allerdings weiterhin wie gehabt zu nutzen. Huber erklärte, dass laut Bebauungsplan nur Wohnnutzung zulässig ist. „Stimmen wir der Nutzung als Praxis zu, wird der Bebauungsplan obsolet.“ Dem folgte das Gremium einstimmig. Lele
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