
Landkreis - Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) regelt der Bundesgesetzgeber die Übernahme von Beiträgen für den Besuch einer Kindertagesstätte neu. Bisher übernahm das Jugendamt, abhängig von der Einkommenssituation der Eltern, einen Teil oder die vollständigen Besuchsgebühren.
Bei der zum 01.08.2019 in Kraft tretenden Neuregelung unterlief dem Bundesgesetzgeber jedoch ein redaktionelles Versehen. Der Gesetzgeber strich die Verpflichtung, eine individuelle Bedarfsprüfung, abhängig von der Einkommenssituation der Eltern, durchzuführen. Aus der aktuellen Formulierung des Gesetzestextes geht nun hervor, dass nur noch Transferleistungsempfängern, z.B. Empfängern von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, Empfängern eines Kinderzuschlags sowie Empfängern von Wohngeld die Besuchsgebühren ganz oder teilweise erlassen werden können. Die Jugendämter wurden darüber informiert, dass weiterhin eine individuelle Prüfung geplant sei. Die erforderlichen Korrekturen des Gesetzes kann der Bundesgesetzgeber jedoch nicht mehr bis zum 01.08.2019 vornehmen.
Das Amt für Jugend und Familie des Landratsamts Fürstenfeldbruck wird aufgrund der geplanten Korrekturen des Gesetzgebers bei der bewährten Verwaltungspraxis bleiben und weiterhin eine individuelle Einkommensprüfung vornehmen. Somit bleibt gewährleistet, dass auch Bürger mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit der Übernahme von Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte erhalten.