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Fürstenfeldbruck - Die Abendzeitung formuliert im Internet reißerisch, aber dennoch falsch: „Fürstenfeldbruck: CSU-Landrat nutzt Hitler-Gesetz zum Feiern“. Dies ist nicht richtig.
Tatsache ist: es gab keine „Geburtstagsfeier“ oder andere Feierlichkeiten. Es gab überhaupt keine Veranstaltung. Was es gab, war eine anzeigenfinanzierte Sonderveröffentlichung mit und in den örtlichen Medien. In dieser Sonderbeilage ist die wechselvolle Geschichte des Landratsamts Fürstenfeldbruck von einer von ihm beauftragten Historikerin dargestellt und  es wird über die Dienstleistungen des Landratsamts informiert. In der gestrigen Kreisausschusssitzung gab Landrat Thomas Karmasin zu allen Fragen, soweit sie nicht sowieso schon in der auch der Presse übersandten Vorlage beantwortet waren, erschöpfend Auskunft. Der finanzielle Aspekt stellt sich so dar: Die historische Aufarbeitung kostete den Landkreis 1.800 Euro. Informations-Anzeigen des Landratsamts kosteten 6.700 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, ferner gibt es Anzeigen einiger Landkreisunternehmen, die jeweils direkt mit den Medien abgerechnet haben.
Die Abendzeitung unterstellt dem Landrat, er hätte „einfach um 77 Jahre“ die „Geburtsstunde der Landratsämter“ „verschoben, denn „offiziell gilt als Geburtsstunde der Landratsämter der 1. Juli 1862.“ Dies ist eine Erfindung der Abendzeitung. Es gibt keine „offizielle Geburtsstunde der Landratsämter“, schon allein deswegen, weil die 71 bayerischen Landkreise und Landratsämter eine je eigene, besondere Geschichte aufweisen. Der Landkreis Fürstenfeldbruck etwa feierte sein 175-jähriges Bestehen 1998, zurückgehend auf die – wenn man so will – „Gründungsurkunde“ vom 29. Oktober 1823, mit der „Maximilian Joseph von Gottes Gnaden König von Baiern“ die geographische Einheit, die heute in etwa den Landkreis Fürstenfeldbruck bildet, gegründet hat. Den Name „Landratsamt“ bekam das damalige Bezirksamt erst mit dem Datum, an das jetzt erinnert wurde – eben mit jenem „Nazi-Gesetz“ vom 28. November 1938. Dass dies kein Anlass zum Feiern ist, kann man ebenfalls der Sonderbeilage entnehmen, wo zu lesen ist, dass das NS-Regime die kommunale Selbstverwaltung bald nach der Machtergreifung beendete.
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