Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass das Fahren mit Kajak, Schlauchboot, Floß u.ä. in den beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos“ und „Amperaue“ vom 1. März 2020 bis einschließlich 15. Juli 2020 verboten ist.
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass das Fahren mit Kajak, Schlauchboot, Floß u.ä. in den beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos“ und „Amperaue“ ab sofort bis 15. Juli 2020 verboten ist.
Amper-Kurier

Landkreis - Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass das Fahren mit Kajak, Schlauchboot, Floß u.ä. in den beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos“ und „Amperaue“ vom 1. März 2020 bis einschließlich 15. Juli 2020 verboten ist. Von Eching/Stegen bis Grafrath und von Schöngeising bis zum Stausee in Fürstenfeldbruck ist die Amper in dieser Zeit wie jedes Jahr für die Freizeitkapitäne gesperrt. Das international bedeutsame Feuchtgebiet „Ampermoos“ wurde bereits 1982 unter Schutz gestellt, 1996 die „Amperaue“ mit ihrer naturnahen Flusslandschaft. Beide Naturschutzgebiete sind Lebensraum zahlreicher, teils seltener und bedrohter Brutvogelarten wie Eisvogel und Flussregen-pfeifer. Deshalb hat die Natur während der Brutzeit hier absoluten Vorrang vor Freizeitaktivitäten, die zeitlich begrenzten Bootfahrverbote sollen helfen Störungen zu vermeiden. Die untere Naturschutzbehörde bittet um Verständnis für diese zeitliche Beschränkung und dankt den Bootfahrern für ihr umsichtiges Verhalten.

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