Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2015/16 können nur noch bis zum 31. Oktober 2016 gestellt werden.
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Landkreis - Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2015/16 nur noch bis zum 31. Oktober 2016 gestellt werden können. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, müssen wegen Fristversäumnis abgelehnt werden. Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit Schülerinnen und Schülern an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen (ausgenommen Teilzeitform) ab der Jahrgangsstufe 11; ferner Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen, sofern der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird. Erstattet werden können die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 420 € im Schuljahr 2015/16 übersteigen. Anträge sind bei den Schulen und beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Zimmer B 206, erhältlich. Nähere telefonische Auskünfte zur Fahrtkostenerstattung erteilt das Referat Schulen, Sport, Kultur unter 08141 519-375 und 08141 519-988.
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