Ob Verstöße bei Rettungsgassen, Geschwindigkeitsverstoß oder Parken: Mit der StVO-Gesetzesnovelle gehen neue und zum Teil deutlich erhöhte Geldbußen einher.
Ob Verstöße bei Rettungsgassen, Geschwindigkeitsverstoß oder Parken: Mit der StVO-Gesetzesnovelle gehen neue und zum Teil deutlich erhöhte Geldbußen einher.
Fotolia Symbolbild

Landkreis - Ob Verstöße bei Rettungsgassen, Geschwindigkeitsverstoß oder Parken: Mit der StVO-Gesetzesnovelle gehen neue und zum Teil deutlich erhöhte Geldbußen einher. „Wer zum Beispiel eine Rettungsgasse unerlaubt benutzt oder erst gar keine bildet, muss neben Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro auch mit einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen“, erklärt der Rechtsexperte Frank Preidel. Höhere Bußgelder gelten nun auch für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und Parken bzw. Halten in zweiter Reihe: „Für solche Verkehrsverstöße mussten bisher 15 Euro bezahlt werden – künftig sind es bis zu 100 Euro“, so Frank Preidel. Übrigens: Auch die Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts ändert sich: Wer dabei erwischt wird, muss jetzt mit einem Monat Fahrverbot rechnen. 

Eine weitere, wichtige neue Regelung der Novelle, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen: „Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt innerorts eine Schrittgeschwindigkeit. Das heißt konkret: Wer schneller als mit vier bis sieben, maximal 11 km/h, nach rechts abbiegt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert werden“, weiß der Anwalt.     

Um eine klimafreundlichere Mobilität in Deutschland zu fördern, hat das Bundesministerium auch einige neue Regelungen für Carsharing und E-Fahrzeuge eingeführt: So ermöglicht ein neues Zusatzzeichen bevorrechtigtes Parken für Carsharing-Fahrzeuge. Laut Rechtsanwalt Frank Preidel müssen diese dann auch entsprechend gekennzeichnet sein: „Alle Fahrzeuge, die dem Carsharing dienen, müssen die neue Plakette gut sichtbar an der Windschutzscheibe befestigen.“ Auch für Fahrer von E-Autos gibt es gute Nachrichten: „Die StVO-Novelle sieht vor, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden künftig Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf der Fahrbahn mit einem neuen Verkehrssymbol hervorheben können“, so der Rechtsexperte.

Fahrradfahrer werden sich über die StVO-Novelle freuen. Denn ein Ziel der neuen Gesetze ist es, vor allem den Radverkehr zu stärken. So hat das Ministerium auch hier viele neue Regelungen eingeführt, wie Frank Preidel erklärt: „Künftig ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrern grundsätzlich gestattet. Wenn dadurch allerdings andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, muss man wieder hintereinander fahren. Außerdem gilt nun ein festgeschriebener Mindestabstand für das Überholen von Fußgängern, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeug-Führenden durch Kraftfahrzeuge von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts.“ Was Viele nicht wissen: Bisher hat die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben.  

Kategorie

Das könnte Sie auch interessieren

Eichenau - Am Sonntagabend (13. April) hielten sich drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren in der Nähe des S-Bahnhaltepunktes Eichenau auf. Einer der 15-Jährigen legte Schottersteine auf die Schienen. Daraufhin kam es zu einem gefährlichen Vorfall mit einer einfahrenden S-Bahn. Kurz darauf entfernte sich einer der Jugendlichen vom Tatort.

Eichenau - Am letzten Samstag gegen 16:00 Uhr wurde eine 82-jährige Frau aus Eichenau durch ihren Ehemann vermisst gemeldet, nachdem sie sich beim Einkaufen im Bereich des Puchheim Ikarus-Center unbemerkt entfernt hatte. Der Ehemann hatte schon einige Zeit nach ihr gesucht.

Fürstenfeldbruck - Am Donnerstagvormittag (20. März) gegen 10.45 Uhr fuhr ein 29-jähriger türkischer Staatsangehöriger ohne gültigen Fahrschein von Fürstenfeldbruck nach München Pasing.

Fürstenfeldbruck - Am Freitag den 21.03.2025 gegen 22:30 Uhr wollte eine Streife der Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck auf der Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck einen Pkw kontrollieren. Der Pkw entzog sich der Kontrolle, indem er mit Geschwindigkeiten bis 180 km/h innerorts Richtung B471 floh.

Gröbenzell – Am frühen Dienstagabend,18. März, geriet in Gröbenzell ein Imbisswagen in Brand. Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck hat die Ermittlungen zur noch unklaren Brandursache übernommen. Gegen 19 Uhr wurde der Einsatzleitstelle ein brennender Imbisswagen an der Industriestraße mitgeteilt.

Fürstenfeldbruck – Eine Zivilstreife der Polizei Fürstenfeldbruck wurde am 6. März auf einen BMW aufmerksam, der auf der B471 in Richtung Inning unterwegs war und dabei sein Fahrzeug bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h auf mehr als 150 km/h beschleunigte.

Mammendorf - Während der traditionelle Faschingsumzug am Dienstag in Mammendorf bei hohem Zuschaueraufkommen friedlich und ohne Störungen verlief, mussten Einsatzkräfte der Fürstenfeldbrucker Polizei mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste im Zusammenhang mit dem anschließenden Hallenfest am Drisselfeld mehrfach wegen Körperverletzungen ein

Alling - Am Dienstag, dem 25.02.2025 gegen 10:00 Uhr, wurde ein 37-jähriger Kurierfahrer aus Bodenfelde, der die Hoflacher Straße in Alling mit seinem VW befuhr, durch Beamte der Polizeiinspektion Germering einer Verkehrskontrolle unterzogen.  Der 37-Jährige händigte den Beamten einen rumänischen Führerschein aus.