Fernwärmezentrale Gilching
Mit einer ersten Fernwärmezentrale geht die Gemeinde Gilching einen weiteren Schritt in Richtung Energiewende
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Gilching  – Mit einer ersten Fernwärmezentrale geht die Gemeinde Gilching einen weiteren Schritt in Richtung Energiewende. Der Bauausschuss segnete den Bebauungsplan für das Projekt einstimmig ab. Die Fernwärmezentrale soll künftig die Unternehmen im neuen Gewerbegebiets Argelsried Nord versorgen, aber auch Anliegern die Möglichkeit zum Anschluss biete.

Bisher ist das insgesamt rund 4000 Quadratmeter große Plangebiet im Flächennutzungsplan noch als „Fläche für Abfallentsorgung und -verwertung“ dargestellt. Dazu hat der Gemeinderat im Vorjahr sowohl den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fernwärmezentrale“, wie auch die diesbezügliche Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht. Die archäologische sowie die Kampfmitteluntersuchung sind bereits abgeschlossen. Wie berichtet, wurde im Rahmen der Untersuchungen eine Bombe entdeckt und entschärft. Für den Bau der Heizzentrale zur Fernwärmeversorgung sowie sämtliche Nebenanlagen sind im Bebauungsplan nun rund 1500 Quadratmeter festgesetzt. Im Rahmen der Auslegung wies die EDMO-Flugbetriebs Gmbh darauf hin, dass die Fernwärmezentrale „in der Verlängerung der Anfluggrundlinie für die Piste 22 des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen“ liegt und in diesem Zusammenhang der vorgesehene Kamin ein Gefahrenpotential darstelle. EDMO machte zudem darauf aufmerksam, „dass jedwede Schäden der Gemeinde Gilching als für die Planung Verantwortliche angelastet“ würden.

Dazu erklärte Bauamtsleiter Max Huber in der jüngsten Bauausschusssitzung: „Wir haben dazu eine Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung (DSF) eingeholt und angefragt, ob durch die im Bebauungsplanentwurf festgesetzte maximale Kaminhöhe von 18 Metern besondere Anforderungen beachtet werden müssen. Seitens der DFS werden bis zu einer Bauhöhe von 18 Metern keine Einwendungen erhoben. Eine Kennzeichnung des Luftfahrhindernisses wird nicht für erforderlich gehalten.“ Allerdings sind eventuell zum Einsatz kommende Kräne gesondert zu beantragen“, betonte Huber. Generell jedoch stehe bisher noch nicht fest, wie hoch der Kamin tatsächlich wird. „Es kommt darauf an, mit was die Zentrale künftig geheizt wird. Die Höhe des Kamins wird dann im Bauantrag festgesetzt.“ Die ursprünglich für AWISTA vorgesehenen 18700 Quadratmeter Fläche verringert sich durch den Bau der Nahversorgung plus rund 250 Quadratmeter Ausgleichsflächen auf etwa 17000 Quadratmeter. „Dies ist ausreichend für ein an das örtliche wie auch überörtliche Straßennetz angebundene Wertstoffzentrum“, erklärte Huber.

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