Wer jetzt die Koffer packt, um zu verreisen, muss einige neue Quarantäneregeln beachten, wenn er in einem Risikogebiet Urlaub macht. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wir informieren über die neuesten Änderungen für Reisende
Alexas_Fotos/pixabay.com

Landkreis - Wer jetzt die Koffer packt, um zu verreisen, muss einige neue Quarantäneregeln beachten, wenn er in einem Risikogebiet Urlaub macht. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen.

Welches sind die neuen Quarantäneregelungen seit 8. November?
Tobias Klingelhöfer: Um mit der positiven Nachricht zu beginnen: Die Quarantänezeit wird verkürzt. Wer also im Ausland in einem Risikogebiet war, muss seit gestern nicht mehr zwei Wochen, sondern nur noch zehn Tage in häusliche Isolation.

Kann die Quarantäne früher beendet werden?
Tobias Klingelhöfer: Ja. Einreisende können frühestens nach fünf Tagen nach ihrer Einreise einen Corona-Test machen. Bis zum 1. Dezember sogar noch kostenfrei, danach muss er aus eigener Tasche bezahlt werden. Ist der Test negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Ich möchte aber noch einmal daran erinnern: Bis das Ergebnis vorliegt, darf man die Quarantäne nicht verlassen. Und die Aufhebung der Isolation ist erst offiziell, wenn sie vom Gesundheitsamt bestätigt wurde. Zudem rate ich allen Betroffenen, den Test zehn Tage lang aufzubewahren. So lange kann es Stichproben durch die Gesundheitsämter geben.

Wie funktioniert die digitale Einreiseanmeldung?
Tobias Klingelhöfer: Seit dem 8. November muss sich jeder, der sich bis zu zehn Tage vorher in einem Risikogebiet aufgehalten hat, online melden. Auf der Seite www.einreiseanmeldung.de muss man die letzten zehn Tage seines Aufenthaltes angeben und bekommt dann als Bestätigung ein pdf-Dokument. Diese Reise- und Kontaktdaten werden dann an die zuständige Gesundheitsbehörde des Reisenden weitergeleitet, so dass die Einhaltung der Quarantäne besser kontrolliert werden kann.

Gibt es Ausnahmen?
Tobias Klingelhöfer: Keine Regel ohne Ausnahmen. Die gibt es also auch hier. Wer auf der Durchreise in einem Risikogebiet war oder sich dort nur 24 Stunden lang aufgehalten hat, muss nicht in Quarantäne. Das gleiche gilt für familiäre Besuche von bis zu 72 Stunden und für Berufspendler. Auch bestimmte Berufsgruppen sind ausgenommen, z. B. Menschen, die im Gesundheitswesen beschäftigt sind.

Gelten die neuen Bestimmungen bundesweit?
Tobias Klingelhöfer: Wie alle Corona-Maßnahmen sind auch die neuen Corona-Regeln für Reisende für die Bundesländer nicht bindend. Die Quarantäneverordnung, die Mitte Oktober vom Bundeskabinett beschlossen wurde und seit dem 8. November gilt, ist nur eine Vorlage, auf deren Basis die Länder eigene Bestimmungen erlassen können. Daher rate ich allen Reisenden, sich über die spezifischen Quarantäne-Bestimmungen in ihrem Bundesland zu informieren.

 

Bezahlter Content

Kategorie

Das könnte Sie auch interessieren

Die richtige Heizleistung für Ihre Raumgröße bestimmen

Die Wahl der passenden Heizleistung bildet das Fundament für effizientes und komfortables Heizen mit einem Kaminofen. Statt starrer Richtwerte zählt die individuelle Situation: Raumgröße, Dämmstandard, Fensterflächen und Raumhöhe bestimmen zusammen, wie viel Leistung sinnvoll ist.

Wärmeschutz als wichtigstes Kriterium beim Fensterkauf

Der Wärmeschutz steht bei der Auswahl neuer Fenster an erster Stelle. Moderne Fenster mit hochwertiger Mehrscheiben-Isolierverglasung und thermisch getrennten Rahmen senken den Heizbedarf spürbar. Der U-Wert beschreibt die Wärmedämmung – je niedriger dieser Kennwert, desto besser die Isolierung.

Die Kunst der Metallbearbeitung am Dach

Spenglerarbeiten gehören zu den traditionsreichsten Handwerksberufen im Baugewerbe. Ein Spengler formt und verarbeitet Bleche aus Zink, Kupfer, Aluminium oder Edelstahl zu funktionalen und langlebigen Bauteilen. Diese Metallarbeiten schützen Ihr Haus vor Witterungseinflüssen und tragen maßgeblich zur Werterhaltung der Immobilie bei.

Schmerzende Gelenke belasten den Alltag

Rückenschmerzen, Kniebeschwerden oder Schulterleiden gehören zu den häufigsten Gesundheitsproblemen im Landkreis Fürstenfeldbruck. Ob in Germering, Puchheim oder Olching – viele Betroffene kennen die Belastung, die chronische Schmerzen mit sich bringen.

Erste Anzeichen erkennen und richtig deuten

Ein gurgelndes Geräusch beim Abfluss des Spülwassers oder langsam abfließendes Wasser sind typische Warnsignale einer beginnenden Verstopfung. Besonders in älteren Gebäuden im Landkreis Fürstenfeldbruck zeigen sich diese Symptome häufig zuerst im Badezimmer oder in der Küche.

Herausforderung Baulärm in Fürstenfeldbruck

Die kontinuierliche Entwicklung im Landkreis Fürstenfeldbruck bringt vermehrt Bauprojekte mit sich. Von Germering bis Olching entstehen neue Wohngebiete, Gewerbeimmobilien und Infrastrukturprojekte. Diese positive Entwicklung hat jedoch eine Kehrseite: Anwohner leiden zunehmend unter Baulärm.

Ob bei einer privaten Entrümpelung, einer umfangreichen Gartengestaltung oder auf der gewerblichen Baustelle – irgendwann stellt sich oft die Frage nach der richtigen Entsorgung größerer Mengen an Abfall. Ein Containerdienst scheint die naheliegende Lösung zu sein. Doch die Beauftragung eines passenden Anbieters ist mehr als eine reine Logistikentscheidung.

Der moderne Hausbau wandelt sich stark. Technologische Neuerungen, ökologische Verantwortung und flexible Grundrisse bestimmen die Entwicklung. Intelligente Haustechnik, nachhaltige Materialien und modulare Bauweisen bilden dabei die wichtigsten Säulen. Digitalisierung und umweltbewusste Architektur gehen zunehmend Hand in Hand.