Fürstenfeldbruck - Landkreisbürger, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, müssen aus der ihnen zustehenden Regelbedarfsstufe ihre gesamten Lebenshaltungskosten bestreiten. Mit diesem Betrag sind auch die Stromkosten sicherzustellen, sowie zusätzliche Ansparungen für die Neuanschaffung und die Reparatur von Haushaltsgeräten zu planen.