Landkreis - Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hebt die seit 19. November 2016 geltende Stallpflicht für Geflügel auf, ebenso das Verbot von Geflügelmärkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art. Damit setzt das Landratsamt die neueste Risikoeinschätzung des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz um.