Nicht jeder, der arbeitet, hat Anspruch auf den seit Januar geltenden Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto: „Minderjährige Jugendliche, Auszubildende, Praktikanten, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche sind von der neuen Regelung ausgenommen“, weiß Petra Timm, Unternehmenssprecherin beim Personaldienstleister Randstad.