Fürstenfeldbruck - Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes zur Haftung des Betreibers von Naturbädern hat sich die Stadt Fürstenfeldbruck nach eingehender juristischer Beratung zu ihrem eigenen großen Bedauern nun – wie bereits viele andere Kommunen - entschlossen, die Badeinseln im Pucher Meer abzubauen. Eine Haftung gemäß Richtlinie R 94.13 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (GfdB) greift bei Vorhandensein von „bädertypischen Ausbauten“.