Fahrrad und Hund
Bei der Kombination von Hund und Fahrrad ist eine gewisse Portion Vor- und Umsicht geboten. Foto: P. Weber/pixelio.de
Hunde, die mit ihren Haltern spazieren gehen, sind ein alltägliches Bild auf den Straßen. Wenn aus Gassi gehen aber Gassi fahren wird und der Hund neben dem Fahrrad herlaufen soll, ist es wichtig, die besondere Situation Hund – Fahrrad – Straßenverkehr im Vorfeld zu planen.
Damit Herrchen und Frauchen auf dem Rad bleiben und der Hund sicher durch den Straßenverkehr kommt, hat die Deutsche Verkehrswacht für Hunde und ihre Rad fahrenden Begleiter einige Tipps zusammengestellt.
Wichtigstes Kriterium, um den Hund überhaupt neben dem rollenden Fahrrad auszuführen: Das Tier muss sowohl an den Straßenverkehr wie auch an das Fahrrad gewöhnt sein. Vielbefahrene Straßen sollten aber besser vermieden werden. Das Risiko für Mensch und Tier ist zu groß. Im Zweifel ist es besser, abzusteigen und kritische Stellen zu Fuß zurückzulegen.
Spezielle für Rad fahrende Hundehalter gibt es Leinen, die ein plötzliches Ziehen des Hundes entweder dämpfen oder bei zu starker Belastung die Verbindung, etwa durch einen Klettverschluss, lösen. So wird ein Sturz des Fahrers verhindert. Zudem gibt es die Möglichkeit, den Hund durch ein spezielles Gestänge auf Abstand zum Fahrrad zu halten. Selbst gut trainierte Hunde können plötzlich ausbrechen. Sofern keine spezielle Fahrradleine oder ein Gestänge verwendet wird, sollte man die Leine niemals am Lenker oder am Handgelenk festbinden. Gerade große und schwere Hunde können bei plötzlichem Ziehen nicht mehr gehalten werden, ein Sturz ist vorprogrammiert.
Ist man bei Dunkelheit unterwegs, sollte auch daran gedacht werden, nicht nur das Fahrrad und sich selber sichtbar zu machen. Auch der tierische Freund will gesehen werden.
Maßgeblich für Tierhalter, die ihren Hund auf dem Fahrrad begleiten wollen, ist Paragraph 28 der Straßenverkehrsordnung: „Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten.“ Wichtig ist, dass nur Hunde vom Fahrrad aus geführt werden dürfen. Andere Haustiere dürfen nicht vom Fahrrad aus begleitet werden. Auch das Führen eines Hundes aus dem Auto heraus ist nicht gestattet. pb

