Wenn Krankmeldungen immer dann pünktlich kommen, wenn ein Brückentag oder die Ferien anstehen oder gerne auch montags bzw. freitags, ist das Misstrauen des Chefs berechtigterweise geweckt: Mag sein, dass der Mitarbeiter nur krank feiert. Was darf ein Arbeitgeber nun tun, um dem vermeintlichen Blaumacher auf die Schliche zu kommen? Und anders herum: Welche Art der Überwachung müssen sich Arbeitnehmer gefallen lassen? Was dürfen sie generell, während sie krankgeschrieben sind – und was nicht? Anlehnend an einen aktuellen Fall gibt ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer Auskunft.